Investitionspakt 2009: Rund 128 Millionen Euro für Schulen und Kindergärten
Land und Bund stellen für 2009 rund 128 Millionen Euro speziell für den Klimaschutz in Schulen und Kindergärten zur Verfügung. Mit dem Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur sollen Gebäude unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes saniert werden. „Angesichts des enormen Investitionsstaus bei der sozialen Infrastruktur, der großen Nachfrage und der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist es nur konsequent, das Programm mit mehr Mitteln auszustatten“, erklärte Bauminister Oliver Wittke heute. Gefördert wird die energetische Sanierung mindestens auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung und der Einsatz erneuerbarer Energien. Dieses Angebot gilt vorrangig für Schulen und Kindertagesstätten. Das Land unterstützt mit dem Investitionspakt insbesondere solche Kommunen, deren Bedarf infolge schwieriger Haushaltslagen besonders hoch ist und deren Infrastruktur in Stadterneuerungsgebieten mit strukturellen und sozialen Problemen liegt. 2008 wurden landesweit 69 Schulen und Kindertagesstätten mit rund 86 Millionen Euro gefördert.


UN-Konvention ist ein Meilenstein für die Menschen mit Behinderung
„Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ab heute innerstaatliches Recht. Dies ist ein wichtiger Tag für die Menschen mit Behinderung“, erklärte die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow anlässlich der heute in Berlin erfolgten Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Gemkow, die an der Sitzung des Bundesrates teilnahm, betonte: „Die UN-Konvention stärkt die Rechte behinderter Menschen. Sie ist bestens geeignet, das Bewusstsein über die Lebenssituation der Menschen mit Behinderung weltweit zu verbessern und setzt neue Impulse, die teilhabeorientierte Politik konsequent fortzusetzen. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen ist am 13.Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und von der Bundesrepublik Deutschland am 30. März 2007 unterzeichnet worden.


Gesundheitsministerium will Krankenhausreformgesetz verfassungsrechtlich überprüfen lassen
„Gleiches Geld für gleiche Leistung!“ war das Ziel bei der Neuordnung der Krankenhausfinanzierung. Dieses Ziel ist auch bei der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) durch den Deutschen Bundestag gestern Abend für Nordrhein-Westfalen nicht erreicht worden“, sagte heute der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die Leistungen in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern werden in Zukunft immer noch schlechter bezahlt als in den meisten anderen Bundesländern, obwohl jeder Versicherte in der ganzen Bundesrepublik den gleichen Krankenversicherungsbeitrag zahlt. Der Gesundheitsfonds mit bundesweit einheitlichen Beitragssätzen zur Krankenversicherung muss eine bundesweit einheitliche Vergütung von medizinischen Leistungen nach sich ziehen“, forderte Laumann. Es sei bisher nicht gelungen, den Basisfallwert, mit dem der Preis für die Krankenhausleistungen errechnet wird, einheitlich festzulegen. Aus diesem Grund werde er der Landesregierung vorschlagen, das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz in diesem Punkt nicht zu akzeptieren und es verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, so Karl-Josef Laumann weiter. Ein Verlust von rund 125 Millionen Euro jährlich für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser auf Dauer könne schlichtweg nicht hingenommen werden. „Wer leistungsfähige Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und eine medizinisch hochwertige Versorgung erhalten will, darf diese Benachteiligung nicht hinnehmen“, so Laumann.

Positiv bewertete der Minister, dass die finanzielle Situation der Krankenhäuser durch Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 3,5 Milliarden Euro verbessert werde solle. Leider sei aber auch diese Regelung nicht klar formuliert. Man könne nicht klar genug erkennen, ob die Krankenhäuser diese Mittel tatsächlich erhalten. Die Vergütung für Krankenhausleistungen solle nämlich sinken, wenn mehr und schwerer kranke Patientinnen und Patienten die Krankenhäuser aufsuchten. Das KHRG enthält folgende Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung gewährleisten sollen:
• Wegfall des Sanierungsbeitrags der Krankenhäuser von 0,5 Prozent
• Anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen 2008 und 2009
• Förderprogramm zur Verbesserung der Situation im Pflegebereich
• Verbesserte Finanzierung der Psychiatrie .


Der Integrationsbeauftragte zeichnet die Preisträger des Malwettbewerbs „Eindrücke aus Nordrhein-Westfalen“ aus
Gestern zeichnete der Integrationsbeauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Thomas Kufen, die Gewinnerinnen und Gewinner des Malwettbewerbs „Eindrücke aus Nordrhein-Westfalen“ aus. Der Wettbewerb verfolgte die Absicht, Kinder und Jugendliche mit und ohne Zuwanderungsgeschichte im Alter zwischen 8 und 16 Jahren dazu anzuregen, sich kreativ mit Nordrhein-Westfalen auseinanderzusetzen. „Landschaften und Natur, Städte und Architektur, Feste und Traditionen – alles, was den jungen Künstlern in Nordrhein-Westfalen besonders gefällt und was sie mit ihrer Heimat verbinden, konnten die jungen Teilnehmer malen. Eine Jury aus Vertretern der Landesregierung, des Landesbeirates für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie freischaffenden Künstlern wählte die besten zwölf Arbeiten von insgesamt über 250 zugesandten Bildern aus. Die zwölf prämierten Bilder wurden in Form eines Jahreskalenders für 2009 aufgelegt, 48 weitere Bilder wurden als Kartenblock gedruckt. An der Preisverleihung nahmen Spätaussiedler, Vertreter von Aussiedlerverbänden und -vereinen, ehrenamtliche Aussiedlerbetreuer aus ganz Nordrhein-Westfalen sowie Vertreter der Landesregierung und die Mitglieder des Landesbeirats für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen des Landes Nordrhein-Westfalen teil.


Preisträger der Landesauszeichnung „Bewegungsfreudige Schule NRW 2008“ stehen fest
Bewegung ist längst nicht mehr nur allein eine Aufgabe des Sportunterrichts, sondern findet mehr und mehr Einzug in den Unterricht der anderen Fächer. Die Zusammenhänge von Bewegung und Lernen bekommen eine immer größer werdende Bedeutung im Schulalltag. Das Land Nordrhein-Westfalen zeichnet nach 2004 und 2006 in diesem Jahr zum dritten Mal Schulen aus, die sich ein besonders bewegungsfreudiges Profil geben. Mehr als 300 Schulen hatten sich um die Auszeichnung beworben. Eine Expertenjury hat 19 Hauptpreisträger ausgewählt, die neben dem Gütesiegel „Bewegungsfreudige Schule NRW 2008“ einen Geldpreis in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Weitere 28 Schulen werden mit 500 Euro ausgezeichnet. Sechs Schulen, die sich trotz besonders schwieriger Bedingungen auf den Weg zu einer Bewegungsfreudigen Schule begeben haben, erhalten einen Sonderpreis. Träger der Landesauszeichnung sind das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen, die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, die AOK Westfalen-Lippe sowie die AOK Rheinland/Hamburg. Gemeinsam stellen sie für die Landesauszeichnung 2004 bis 2010 insgesamt 255.000 Euro zur Verfügung. Unter den Peisträgern wurde aus Köln die IGS Köln-Holweide mit 500 Euro ausgezeichnet. Einen Sonderpreis rehielt die Heinrich-Böll-Gesamtschule in Köln.

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