Experten informieren per Telefon über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung
Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wer übernimmt dann die Rechtsgeschäfte? Und wie kann ich Vorsorge treffen? Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, 4. Dezember 2008, Experten aus der Justizverwaltung. In der Zeit von 15 bis 16:30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180-3100212 (0,09 Euro/min). Bei der Abfassung einer so genannten „Vorsorgevollmacht“ sind wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden.

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Experten informieren: 4. Dezember von 15 bis 16:30 Uhr
per Telefon unter 0180-3100212 (0,09 Euro/min).


Ministerin Christa Thoben begrüßt Engagement der Stahlarbeiter in Brüssel
Wirtschaftsministerin Christa Thoben hat heute die gemeinschaftliche Initiative der IG Metall und der Wirtschaftsvereinigungen Metalle und Stahl zur Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie ab 2013 begrüßt. Anlässlich der heute in Brüssel stattfindenden Demonstration, zu der auch tausende Stahlarbeiter aus Nordrhein-Westfalen gereist sind, erklärte die Wirtschaftsministerin: „Wir brauchen beim Klimaschutz faire Bedingungen, wir fordern eine Ausgestaltung der EU-Vorgaben ab 2013, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie sichert. Dabei stellen wir die Klimaschutzziele der Europäischen Union, d.h. die Verringerung der CO2-Emissionen um 20 Prozent gegenüber 2005, ausdrücklich nicht in Frage, es geht uns lediglich um den Weg dahin.“ Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums hat sich in den vergangenen Wochen eine Allianz der wirtschaftsstarken Regionen Europas gebildet, die gemeinsam gegenüber der EU ihre Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer energieintensiven Branchen formuliert haben. Die Allianz wächst ständig, mittlerweile repräsentiert sie mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung.

Die Allianz verfolgt folgende Ziele:
Die geplante stufenweise Einführung der Auktionierung bei der energieintensiven Industrie wird abgelehnt. Die Zuteilungen müssen kostenlos und auf der Grundlage anspruchsvoller Benchmarks vorgenommen werden. Dieses Verfahren findet in Deutschland für die laufende Handelsperiode 2008 bis 2012 bereits Anwendung.

Es muss rasch geklärt werden, welche Branchen der energieintensiven Industrie dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Dies muss im Interesse der Planungs- und Investitionssicherheit der Betroffenen rasch entschieden werden und nicht erst 2010 bzw. 2011 im sogenannten Komitologieverfahren.

Die Nutzung projektorientierter Mechanismen auf der Grundlage des Kyoto-Protokolls darf nicht eingeschränkt werden. Hierdurch werden durch Klima schützende Projekte in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern Gutschriften generiert und im europäischen Emissionshandel eingesetzt. Gleichzeitig wird damit aufstrebenden Volkswirtschaften geholfen, ihr Wachstum vom CO2-Ausstoß zu entkoppeln.

[cs]