Seit dem landesweiten Start des Sperrdienstes KUNO im März 2006 sperrte die Polizei in Nordrhein-Westfalen rund 85.000 Debitkarten. Der Betrug mit EC-Karten ging im vergangenen Jahr dadurch fast um die Hälfte von 11.893 auf 6.413 Fälle zurück. „Die Zahlen belegen, dass wir im Kampf gegen den Missbrauch von gestohlenen oder verloren gegangenen EC-Karten einen entscheidenden Schritt voran gekommen sind“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute in Düsseldorf. „Als zentraler Sperrdienst verhindert KUNO Straftaten und nützt damit den Kunden, dem Einzelhandel und der Polizei“, sagte der Minister.

So funktioniert Kuno
KUNO steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen. Mehr als 40 Prozent aller KUNO-Sperren in 2007 stammten aus Nordrhein-
Westfalen. „Damit sind wir bundesweit führend und haben im gleichen Umfang Sicherheit für dieses Zahlungsmittel bewirkt“, sagte Wolf. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Einzelhandel und den Sicherheitsbehörden sei der „entscheidende Schlüssel zum Erfolg“. Die KUNO-Sperrdatei wird bundesweit von Polizeidienststellen mit Informationen über angezeigte Kartendiebstähle oder -verluste gefüttert.
Mit nur einem Klick werden die Kartendaten bei der Anzeigenaufnahme durch den Polizisten an die EHI Retail Institute GmbH übermittelt. Diese leitet die Sperrmeldungen sofort an bundesweit mehrere zehntausend Kassensysteme der angeschlossenen Einzelhändler weiter. Versucht jemand mit einer KUNO-registrierten EC-Karte und Unterschrift zu zahlen, schlägt das System Alarm.

„Mit KUNO konnte der Debitkartenmissbrauch in Nordrhein-Westfalen flächendeckend eingedämmt werden“, stellte Wolf fest. Betrüger setzten in Nordrhein-Westfalen von 2002 bis 2006 EC-Karten zunehmend beim so genannten Lastschriftverfahren ein, da hier die Zahlung nur mit der Unterschrift bestätigt wird. Von 2006 auf 2007 ging dieser Trend deutlich um rund 46 Prozent zurück. „Mit KUNO konnten wir somit dazu beitragen, die Sicherheitslücke im unbaren Zahlungsverkehr zu schließen“, sagte der Innenminister. Karteninhaber müssen den Diebstahl ihrer Karten unverzüglich ihrem kontoführenden Kreditinstitut melden, damit sie rechtzeitig gesperrt werden. KUNO verhindert den Missbrauch von Debitkarten im elektronischen Lastschriftverfahren (Bezahlen mit Karte plus Unterschrift) im Einzelhandel. Einen Missbrauch an Geldausgabeautomaten oder beimZahlungsverfahren mit Geheimnummer verhindert dagegen nur die rechtzeitige Sperrung der Karte für alle Systeme durch den Sperrdienst der Kreditinstitute. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kuno-sperrdienst.de .

[nh; NRW-Innenministerium]