„Die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen bereiten sich gut auf das Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung zum barrierefreien Reisen für ältere und behinderte Menschen vor. Wichtig ist eine funktionierende Servicekette für die Reisenden mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen, die von der Flugbuchung bis zum Ankunft auf den Zielflughafen reicht“, erklärte die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow nach dem 2. Flughafengespräch, das heute (14. Mai 2008) in Düsseldorf stattfand. An diesem Gespräch nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Flughäfen in NRW und der Selbsthilfe Behinderter teil.

Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität tritt am 26.8.2008 in Kraft. Sie sieht vor, dass keinem Menschen die Beförderung mit einem Flugzeug aufgrund seiner Behinderung verweigert werden darf. Zugleich sollen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unentgeltlich die Hilfe erhalten, die sie benötigen, um die gleichen Flugreisemöglichkeiten zu haben, wie jeder andere Fluggast auch.
Die Flughafenbetreiber hatten in gemeinsamen Begehungen mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Behinderungsarten eine Bestandsaufnahme der Flughäfen durchgeführt und geklärt, welche weiteren Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und eines guten Serviceangebotes für die Menschen mit Behinderung noch erforderlich sind.

„Ich freue mich sehr über die enge Zusammenarbeit der nordrhein-westfälischen Flughäfen mit den Interessenvertretungen und Verbänden der Menschen mit Behinderung bei der Weiterentwicklung ihrer Angebote“, hob Gemkow hervor. „Ihr gutes Zusammenwirken stellt sicher, dass noch vorhandene Barrieren auf den Flughäfen abgebaut und Serviceangebote weiterentwickelt werden, um Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen eine problemfreie Reise zu ermöglichen.“

[nh; Quelle: NRW-Staatskanzlei]