Wie das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und die NRW.BANK mitteilen, bietet die Bank mit dem neuen Förderprogramm „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ allen Eigenheimbesitzern in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zu den bestehenden Angeboten der sozialen Wohnraumförderung zinsverbilligte Darlehen für Gebäudesanierungen an. Gefördert würden Maßnahmen, die die Energieeffizienz steigern und Ressourcen schonen, wie zum Beispiel eine bessere Wärmedämmung, neue Fenster oder Heizungen, die Modernisierungen der Sanitäranlagen und der Wasserversorgung oder eine Schadstoffsanierung. Auch der barrierefreie Umbau sei förderfähig, zum Beispiel das Nachrüsten von Aufzügen und Treppenliften.

„Das neue Förderprogramm zur Gebäudesanierung hat die NRW.BANK gemeinsam mit dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium entwickelt. Unser Ziel ist es, die Sanierungsquote von derzeit weniger als einem Prozent im Gebäudebestand zu verdoppeln. Dazu brauchen wir auch die finanziellen Anstrengungen von Eigenheimbesitzern, die ihre Häuser sanieren wollen. Das Programm ergänzt ein bereits im vergangenen Jahr vom Land aufgelegtes Sanierungsangebot für Haushalte mit kleinem Einkommen. Das neue Förderangebot der NRW.BANK wendet sich an alle Hausbesitzer, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unabhängig vom Einkommen“, erklärte Bauminister Harry K. Voigtsberger. 200 Millionen Euro stelle die NRW.BANK für das Programm zur Verfügung. Dietmar P. Binkowska, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK: „Nachdem die KfW ihr Programm ‚Wohnraum modernisieren’ eingestellt hat, möchten wir allen Hauseigentümern in NRW mit zinsgünstigen Darlehen zur Seite stehen – sowohl für  Gebäudesanierungen, als auch für seniorengerechte Umbauten.“ Die Bank sei dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet, so Binkowska weiter. Der mögliche Kreditbetrag liege zwischen 2.500 und 75.000 Euro, die Laufzeit zwischen acht und zwanzig Jahren. Interessierte Eigenheimbesitzer können die Förderung über ihre Hausbank beantragen. Bei der Durchführung der Maßnahmen sind die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung zu beachten. Der Zinssatz werde mit der Hausbank vereinbart.

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