So verpflichtete sich eine 20-jährige Nigerianerin, der Angeklagten zu gehorchen und sie nicht bei der Polizei zu melden. Die Prostituierte musste zudem unter Androhung von Krankheit, Wahnsinn oder dem Tod ihre gesamten Einnahmen an die Zuhälterin abgeben. Im Zuge der Ermittlungen in dem Fall konnte die Polizei eine weitere "Voodoo"-Zuhälterin in Hamburg festnehmen.

[dts]