Neue Infobroschüre für „Stalking“-Betroffene
Wie kann man sich wehren? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Betroffene?

Köln, 22.2.2008, 23:00 Uhr > Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln hat gemeinsam mit dem Kriminalkommissariat Vorbeugung der Polizei Köln eine neue Broschüre für „Stalking“-Betroffene erarbeitet. Sie informiert darüber, wie man sich wehren kann, welche rechtlichen Möglichkeiten für die Betroffenen bestehen und welche Unterstützungsmöglichkeiten es in Köln gibt.

Die Information kann kostenlos angefordert werden beim Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln, Markmannsgasse 7, 50667 Köln, Tel. (0221) 221-26472, E-Mail gleichstellungsamt@stadt-koeln.de. Unter „Stalking“ versteht man wiederholtes und dauerhaftes Belästigen, bei dem ein Täter oder eine Täterin durch obsessives Auflauern und Nachstellen sein/ihr Opfer in Angst und Panik versetzt. Die Menschen, die „gestalkt“ werden, erfahren eine massive Einschränkung ihrer Lebensführung und als Folge Erkrankungen wie Kopfschmerzen, Angstsymptome und Depressionen.

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Führungskräfte aus der Tourismusbranche tagen in Köln
Bürgermeisterin Angela Spizig empfing heute die Gäste im Historischen Rathaus von Köln. Vom 22. bis 24. Februar findet in Köln die Verbandstagung des Nationalen Komitees des Skal Clubs International Köln e.V. statt. Skal ist eine weltweite Bewegung, in der sich Führungskräfte aus unterschiedlichen Branchen des Tourismus zusammengeschlossen haben.

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Evangelische Kirche im Rheinland wählt am Sonntag die neuen Presbyterien
Stolz ist man bei der Evangelischen Kirche auf die große Anzahl ehrenamtlich Tätiger in den Gemeinden. Fast 10.000 Menschen, nämlich ca. 9.300 Männer und Frauen, tragen in den 777 Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland ehrenamtlich Verantwortung in den Presbyterien, den Leitungsorganen ihrer Gemeinden. Hinzu kommen, als geborene Presbyteriumsmitglieder, ca. 1.300 Pfarrerinnen und Pfarrer.

Am kommenden Sonntag, 24. Februar, sind in der rheinischen Kirche rund 2,5 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, an die Wahlurnen ihrer Gemeinden zu gehen. Die Presbyterien werden neu gewählt.  Die Amtsperiode für das Presbyteramt beträgt vier Jahre. Wählen darf, wer 16 Jahre alt ist oder konfirmiert, d.h. ggf. auch früher. Die Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Die Aufgaben der ehrenamtlich tätigen Presbyterinnen und Presbyter betreffen das gesamte Gemeindeleben. Im Rahmen der Kirchenordnung entscheiden sie gemeinschaftlich mit den Pfarrerinnen und Pfarrern über alle religiösen, verwaltungstechnischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten – z.B. über die Gesamtkonzeption der Gemeindearbeit, die Einstellung einer Erzieherin im Kindergarten, über die Renovierung des Gemeindezentrums. Aber auch die Kollektenzwecke, Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste oder neue Gestaltungsmöglichkeiten des Gottesdienstes gehört zu ihren Aufgabenbereichen, denn das Presbyteramt ist ein geistliches Amt. Außerdem ist das Presbyterium die „Regierung“ der Gemeinde und nicht etwa nur ihr „Parlament“. Alle haben das gleiche Stimmrecht. Beruflich Mitarbeitende, die ebenfalls in das Presbyterium gewählt werden, können allerdings nicht den Vorsitz des Presbyteriums übernehmen, sie können auch nicht als Kirchmeister oder als Abgeordnete in den Kreissynoden tätig werden.

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IHK Köln: Steuergelder für Azubi-Altbewerber zielgenau nur für echte Härtefälle einsetzen
„Geplante Ermessensregelung würde sogar die Förderung von Abiturienten erlauben“

Die IHK Köln begrüßt grundsätzlich den Beschluss der Bundesregierung, auch jugendliche Altbewerber über die Zahlung von Ausbildungsbonussen an Betriebe in Ausbildung zu bringen. Dennoch: „Der Bonus muss noch zielgenauer auf wirklich hilfebedürftige Jugendliche zugeschnitten werden“, forderte Vera Lange, Ausbildungsexpertin der IHK Köln, gestern. So könnten – auf der Grundlage der bisher vorgesehenen Ermessensregelung – sogar Abiturienten und gute Realschüler gefördert werden. Statt der vorgesehenen Entweder-Oder Kriterien ist nach Einschätzung der IHK Köln darüber hinaus beim Rechtsanspruch eine Verknüpfung von verschiedenen Merkmalen sinnvoller, etwa Hauptschüler oder schlechte Realschüler, die zusätzlich sozial benachteiligt sind.

„Es sollte nur solche schwerwiegenden Fälle durch Steuergelder unterstützt werden, bei denen mehrere Merkmale gleichzeitig erfüllt sind. Denn dann kann man in der Regel auch davon ausgehen, dass sie ohne zusätzliche Anreize tatsächlich keine betriebliche Ausbildung bekommen könnten – ganz einfach weil der Unternehmer zu viel zusätzliche Nachqualifizierungen aufbringen müsste, um die Jugendlichen zum Ausbildungsziel zu bringen.“

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Bad in Rodenkirchen steht Schülern und Vereinen wieder zur Verfügung
Sanierung des Lehrschwimmbads in der Hauptschule Ringelnatzstraße abgeschlossen
Die Sanierung des Lehrschwimmbads in der Hauptschule Ringelnatzstraße im Stadtteil Köln-Rodenkirchen ist abgeschlossen. Das Bad steht den Schülern der Hauptschule und den Schülern von vier nahe gelegenen Grundschulen sowie den örtlichen Vereinen nun in frischer Aufmachung wieder zur Verfügung.

Das Lehrschwimmbad, das an das Turnhallengebäude der Schule angegliedert ist, ver-fügt nun über ein neues Edelstahlbecken. Die Schwimmbad- und Lüftungstechnik befin-det sich auf dem neuesten Stand und die Fassade des Gebäudes aus Metall- und Glas-elementen, die durch Feuchtigkeitsschäden korrodiert war, ist komplett erneuert. Böden, Decken und Wände, auch in den Umkleideräumen und Duschen, sind neu gefliest oder gestrichen.

Zu Beginn der Sanierung im Sommer 2005 wurde festgestellt, dass die Fliesen des Schwimmbeckens, vor allem im Untergrund, in einem wesentlich schlechteren Zustand waren, als bei der Planung angenommen. Ein Baugutachten bestätigte, dass der Beton des alten Beckens nicht mehr in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu sanieren war. Aus diesem Grund fiel die Entscheidung für das neue Edelstahlbecken.

Die Sanierung des Bades führte die HOCHTIEF PPP Beteiligungs-GmbH & Co. KG aus Essen auf der Grundlage einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft mit der Gebäudewirt-schaft der Stadt Köln aus. Vertragsinhalt war neben der Sanierung des Schwimmbades auch eine umfangreiche Sanierung und Erweiterung der Hauptschule. Diese Arbeiten konnten vorzeitig im November 2006 abgeschlossen werden. HOCHTIEF hatte sich ver-pflichtet, neben der baulichen Sanierung und Unterhaltung auch den Betrieb des Schul-gebäudes sicherzustellen. Im Gegenzug hierfür zahlt die Stadt Köln, die nach wie vor Eigentümerin der Immobilien bleibt, für einen Zeitraum von 25 Jahren eine entsprechen-de Miete.

[ag; Quelle: Stadt Köln; IHK]