Kurzfristig stehen noch Karten für die Kinderoper zur Verfügung
Köln, 24.10.2007, 16.10 Uhr > Wie fast immer sind alle Vorstellungen der Kinderoper in der Yakult Halle ausverkauft. Für die Vorstellung von „Mârouf, der Schuster von Kairo“ am Donnerstag, 25. Oktober um 15.00 Uhr stehen jedoch noch kurzfristig Karten zur Verfügung.

Mârouf, der Schuster von Kairo
Henri Rabaud
Musikalische Leitung: Siro Battaglin | Regie: Eike Ecker | Bühne: Claudia Frinken | Kostüme: Cyria Arweiler

Donnerstag, 25. Oktober um 15.00 Uhr in der Kinderoper in der Yakult Halle
Karten über die Tickethotline 0221/221 28400 oder an der Kasse im Opernhaus.

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Wochenmarkt kehrt auf Maternusplatz zurück – Händler bieten ihre Waren ab 27. Oktober wieder am alten Standort an
Die Mitte vergangenen Jahres begonnen Bauarbeiten für eine Tiefgarage unter dem Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen sind abgeschlossen. Der zwischenzeitlich auf den Rathausvorplatz verlegte Wochemarkt kann daher an seinen alten Standort zurückkehren. Die Händler bieten dort wie gewohnt am Samstag ihre Waren an, zum ersten Mal am 27. Oktober 2007.

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Kübelpflanzen ins Winterquartier
Wenn sich die ersten Nachtfröste ankündigen, müssen die meisten Kübelpflanzen geschützt oder ins Winterquartier gebracht werden. Jede Pflanzenart reagiert anders auf die verschiedenen Witterungen des Jahres. Bevor die Pflanzen in die Winterruhe geschickt werden, sollten ihre Bedürfnisse bekannt sein, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit.

Generell gilt, dass die Pflanzen so spät wie möglich hereingeholt werden sollten. Die Triebe können so besser ausreifen. Außerdem sind die Klimabedingungen in den meisten Winterquartieren für die Pflanzen nicht optimal. Ihr Aufenthalt dort sollte so kurz wie möglich sein. Fuchsien, Geranien, Knollenbegonien, Schönmalven, Trompetenbaum und alle Zitrus-Arten müssen schon bei Temperaturen von weniger als zehn Grad geschützt werden. Ebenso die Gardenie, der Roseneibisch und die Zierbanane. Im Gegensatz hierzu halten Oleander, Feige und Granatapfel auch kurzzeitig Temperaturen von bis zu minus fünf Grad Celsius aus. Niedrige Temperaturen vertragen auch Lorbeer und Rosmarin. Bambus und Buchsbaum können den ganzen Winter über draußen bleiben. Die Pflanzen sollten vor ihrem Winterquartier nicht mehr gedüngt werden, da sie dann in die Ruhephase übergehen und die Triebe gut ausreifen können.

Vor dem Einzug ins Winterquartier sollten sie auf Schädlingsbefall untersucht werden. Rapsöle sind gut wirksam gegen Woll- und Schmierläuse. Im oft zu warmen und trockenen Winterquartier haben auch Spinnmilben leichtes Spiel. Ein geeignetes Präparat dazu ist im Fachhandel erhältlich. Kombistäbchen mit Pflanzenschutzmitteln und Dünger für den Boden sind zu dieser Jahreszeit ungeeignet, da die Stoffe über das Gießwasser gelöst von den Pflanzen aufgenommen würden. Optimal stehen die meisten Pflanzen hell und gut geschützt bei Temperaturen um fünf bis sechs Grad Celsius.

Für Hobbygärtner hält die Landwirtschaftskammer eine Broschüre mit Tipps zur Pflege, Überwinterung und zum Pflanzenschutz von Kübelpflanzen bereit. Sie kann im Internet auf der Seite der Landwirtschaftskammer unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Verbraucher und dann Broschüren herunter geladen werden.

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Ist der Garten winterfest?
Vor dem Wintereinbruch sollten nach Angaben der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen noch einige Arbeiten im Garten erledigt werden. Im Oktober oder November können neue Obstgehölze, Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Wildverbissmanschetten schützen die jungen Bäume vor hungrigen Nagern und Leimringe Obstgehölze vor Ungeziefer. Stauden und fast alle Lilienarten können bis zum Frostbeginn gepflanzt werden, frühjahrsblühende Zwiebeln, wie Tulpen und Narzissen, können auch noch in die Erde.

Dahlien, Knollenbegonien und andere frostempfindliche Zwiebel- und Knollengewächse vertragen keine Minusgrade und sollten vor dem ersten strengen Frost aus dem Boden genommen und frostfrei eingelagert werden. Geranien, Fuchsien und nicht winterharte Kübelpflanzen möchten kühl und hell überwintern. Gegossen wird im Winterquartier nur wenig – die Erde darf aber nicht völlig austrocknen. Vom Beet entfernte einjährige Sommerblumen gehören auf den Kompost, soweit sie nicht von Krankheiten befallen sind. Abgefallenes Laub kann unter Gehölzen liegen bleiben; vom Rasen sollte es aber entfernt und kompostiert werden, weil der Rasen sonst darunter fault. Abgeräumte Gemüsebeete braucht der Hobbygärtner nur bei schweren Böden umzugraben, ansonsten reichen eine Mulchschicht oder Gründüngung. Kranke Gemüsepflanzenteile gehören in den Hausmüll. Petersilie, Schnittlauch und Feldsalat können vor den ersten Frösten durch Folienhauben geschützt werden.

Dort, wo in diesem Jahr viele Schnecken auftraten, sollte auf Mulch verzichtet werden, da sich Schnecken darunter gerne verstecken. Schneckeneier, die den Winter im Boden überdauern und aus denen im Frühjahr der Nachwuchs schlüpft, sollten abgesammelt und vernichtet werden. Der Hobbygärtner findet die kleinen weißen Eigelege, die zu Dutzenden eng aneinander liegen, bei der Bodenbearbeitung, aber auch geschützt unter Kompostbehältern.

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VRS: KombiTicket-Vereinbarung mit Thomas Cook läuft Ende Oktober aus
Zum 31. Oktober 2007 endet die im Zuge der Aktion „Fahren & Fliegen“ bestehende KombiTicket-Vereinbarung zwischen Thomas Cook und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), an der auch der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) beteiligt ist. Damit können Reisende der Marken Thomas Cook, Neckermann Reisen und Aldiana aus dem Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg künftig den Weg zum Flughafen Köln/Bonn nicht mehr kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen.

Viele Reisende der Veranstaltermarken von Thomas Cook erhalten allerdings auch weiterhin ein kostenloses Rail & Fly-Ticket für den Verkehr der Deutschen Bahn AG. Dieses Rail & Fly-Ticket berechtigt aber nicht zu Fahrten im Innerverbundbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, d.h. Kunden mit Wohnort im VRS können es nicht für die Anreise zum Flughafen Köln/Bonn nutzen.

„Wir bedauern sehr, dass die langjährige Zusammenarbeit nun zum 1. November 2007 durch die Kündigung von Thomas Cook endet“, erklärt Wilhelm Schmidt-Freitag, Geschäftsführer der VRS GmbH. "Ein sehr großer Teil der Reisenden von Thomas Cook und Neckermann Reisen aus unserem Verbundraum ist damit künftig von der kostenlosen Anreisemöglichkeit mit dem ÖPNV auf dem Weg zum Flughafen ausgeschlossen.“

Das umfassende KombiTicket-Paket mit Tickets für den Verbundverkehr (Fahren & Fliegen) und den bundesweiten DB-Fernverkehr (Rail & Fly), wie es viele andere Reiseveranstalter anbieten, habe sich aus Sicht des Verbundes äußerst bewährt. Thomas Cook sei der einzige Veranstalter, der nun zukünftig auf die Verbundlösung verzichten wolle und einen anderen Weg einschlage. Aufgrund der missverständlichen Gestaltung des Rail & Fly-Tickets könne dies einige Schwierigkeiten verursachen, die letztlich die Kunden von Thomas Cook ausbaden müssten.

„Wir hoffen, dass Thomas Cook seine Kunden ausreichend auf die Nicht-Gültigkeit der Rail & Fly-Tickets im VRS hinweist“, so Schmidt-Freitag weiter. Sofern Thomas-Cook-Kunden dennoch im Verbundverkehr angetroffen werden, könnten sie künftig nur wie andere Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis behandelt und mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 Euro belegt werden. Aus Rücksicht auf alle zahlenden Fahrgäste könne der VRS hier leider keine Kulanz walten lassen.

[ag; Quelle: Landwirtschaftskammer; VRS; Stadt Köln]