Mit einer Erweiterung des Sperrbezirks im Kölner Süden will die Stadt Köln die zunehmenden Straßen- und Wohnwagenprostitution im Bereich Meschenich sowie Militärring/ Brühler Landstraße eindämmen und gleichzeitig deren Verlagerung in angrenzende Stadtbezirke verhindern. Dazu ist ab 1. Mai 2011 die Ausübung der Prostitution im bisherigen Sperrbezirk sowie im Bereich Meschenich verboten, überdies gilt für weite Teile des Kölner Südens ein entsprechendes temporäres Verbot von 6 bis 20 Uhr. Beschlossen wurde die neue Verordnung vom Rat der Stadt Köln am 7. April 2011.

Bußgelder bis zu 250 Euro
Ab heute will die Stadt nun zusammen mit der Polizei und Bundeswehr die Prostituierten vor Ort über das künftige Verbot informieren. Dazu sollen den Frauen Kartenmaterial und Flyer in sieben Sprachen ausgegeben werden. Die Polizei und der städtische Ordnungsdienst wollen ab Mai dann gemeinsam die Einhaltung der neuen Sperrbezirksverordnung an sieben Tagen in der Woche permanent überwachen. Zunächst sollen dazu im Sperrbezirk angetroffene Prostituierte angesprochen und über die neuen Regelungen aufgeklärt werden. Sollten die Frauen ein zweites Mal angetroffen werden, werden die Personalien aufgenommen und ein Platzverweis erteilt. Zeigt sich, dass diesem Platzverweis nicht gefolgt wird, kann die Frau in Gewahrsam genommen werden. Zudem können Polizei und Ordnungsamt ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erheben. Liegen drei Anzeigen wegen Bußgelder vor, kann die Polizei ein Strafverfahren einleiten.

Die Stadtverwaltung hat ferner für die nächste Ratssitzung einen Vorschlag zur Änderung der Kölner Straßenordnung vorbereitet. Bei entsprechender Beschlussfassung kann dann auch gegen die Freier in den Bereichen der Sperrbezirke im Kölner Süden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, bei dem ein Bußgeld droht.

Hotline für Bürger
Für die Beschwerden von Bürgern im Zusammenhang mit dem neuen Sperrbezirk richtet die Stadt Köln ab 1. Mai 2011 ein E-Mail-Postfach unter sperrbezirk@stadt-koeln.de ein. Telefonisch nimmt die Leitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes entsprechende Hinweise auf Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung und Beschwerden unter 0221/221-32000 entgegen.

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