„Ich freue mich, dass gemeinsam unter Federführung meiner Behörde ein Gesamtkonzept entwickelt wurde, um den Beeinträchtigungen durch die Straßenprostitution für die Bürgerinnen und Bürger der drei Kommunen entgegenzuwirken,“ so Regierungspräsidentin Gisela Walsken. Die Städte Köln, Brühl und Hürth hatten in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ein Gesamtkonzept entwickelt, das die Folgen für die an Kölner Stadtgebiet angrenzenden Kommunen berücksichtigt. Als Ergebnis des engen Abstimmungsprozesses konnten nun die Sperrbezirksverordnungen antragsgemäß erlassen werden. Zukünftig wird es im Kölner Süden nur noch im Bereich des „Eifeltores“ möglich sein, ganztägig der Straßenprostitution nachzugehen. Der Bereich Köln-Meschenich wird drei Jahre unter Sperrbezirk gestellt. Im Kölner Süden werden die Ortsteile Hochkirchen, Rondorf und Immendorf sowie das Naherholungsgebiet „Grüngürtel“ zunächst für ein Jahr tagsüber zum Sperrbezirk erklärt. Die Erweiterung der Sperrbezirke hatte der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 7. April 2011 beschlossen.

Die Stadt Hürth grenzt unmittelbar an den Bereich „Eifeltor“. Das angrenzende Hürther Stadtgebiet wird ganztägig für die Dauer von Straßenprostitution zu vermeiden. Die Sperrbezirksverordnung der Stadt Brühl sieht einen ganztägigen Sperrbezirk des nördlichen Stadtgebietes mit Bleibtreusee (einschließlich des nördlichen Teils des Sees, der sich auf Hürther Stadtgebiet befindet) zunächst für die Dauer von einem Jahr vor. Die Entwicklung wird von einem Beirat begleitet, der der Bezirksregierung jeweils ein halbes Jahr vor Ablauf der Befristung berichtet.


Rot markiert ist der derzeit gültige Sperrbezirk, orange markiert sind die erweiterten Bereiche, in denen der Sperrbezirk 24 Stunden gilt, gelb markiert sind die erweiterten Bereiche, in denen der Sperrbezirk zwischen 6 und 20 Uhr gilt


Sperrbezirk Köln-Meschenich
Der Bezirk (Sperrbezirk) wird durch folgende Straßen und Plätze begrenzt:
Am Konraderhof ab Feldweg westliche Verlängerung Vor dem Dorf (zwischen Am Kreuzweg und Harry-Kloepfer-Straße) in südlicher Richtung bis Im Feldrain – Im Feldrain in südlicher Richtung bis unbenannter Feldweg zwischen Am Konrader Hof und Alte Brühler Str. – unbenannter Feldweg in südlicher Richtung dem Verlauf folgend der Stadtgrenze bis Brühler Landstr. Höhe Hausnummer 552 kreuzend – Brühler Landstr. in südlicher Richtung bis Kreuzung Kölnstr./In der Hell – In der Hell in östlicher Richtung bis zur ersten Feldwegeinmündung –in südlicher Richtung folgend der Stadtgrenze bis Berggeiststr. – in östlicher Richtung der Stadtgrenze folgend bis Am Nordbahnhof – Am Nordbahnhof der Stadtgrenze in nördlicher Richtung folgend bis Rodenkirchener Str. (entlang der Stadtteilgrenze Meschenich) – in nördlicher Richtung der Straße folgend über Im Hellenberg – hinter der Brücke weiter nördlich der Stadtteilgrenze folgend bis zum unbenannten Feldweg entlang dem Grundstück Am Haudorfer Baum – unbenannter Feldweg in nördlicher Richtung bis Kreuzung Feldweg westliche Verlängerung Vor dem Dorf – Feldweg westliche Verlängerung Vor dem Dorf in westlicher Richtung bis Am Konraderhof

Sperrbezirk Kölner Süden (6:00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Der Bezirk (Sperrbezirk) wird durch folgende Straßen und Plätze begrenzt:
Rheinufer Rheinkilometer 684,7 dem Rheinufer folgend in südlicher Richtung bis Rheinkilometer 680,3 – der Stadtteilgrenze Rodenkirchen in südlicher Richtung folgend bis Weißer Str. – Weißer Str. in westlicher Richtung bis Hedwigstr. – Hedwigstr. in westlicher Richtung bis Hammerschmidtstr. – Hammerschmidtstr. in südlicher Richtung bis Am Feldrain – Am Feldrain über Wattigniesstr. in westlicher Richtung bis Industriestr. (entlang der Stadtteilgrenze Rodenkirchen) – Industriestr. in nördlicher Richtung bis Emil-Hoffmann-Str. – Emil-Hoffmann-Str. in westlicher Richtung am Waldrand entlang bis Am Neuen Forst – Am Neuen Forst in westlicher Richtung bis Bonner Landstr. – Bonner Landstr. in südlicher Richtung bis Kiesgrubenweg – Kiesgrubenweg in westlicher Richtung bis Autobahn A555 – A555 in südlicher Richtung folgend bis Kerkrader Str. Anschlussstelle Köln Godorf – Kerkrader Str. in westlicher Richtung bis zur Unterführung Im Hellenberg – Im Hellenberg weiter nördlich der Stadtteilgrenze folgend bis zum unbenannten Feldweg entlang dem Grundstück Am Haudorfer Baum – in nördlicher Richtung dem unbenannten Feldweg folgend bis Kreuzung Feldweg westliche Verlängerung Vor dem Dorf – Feldweg westliche Verlängerung Vor dem Dorf in westlicher Richtung Bödinger Str. überquerend folgen bis zum ersten unbenanntem Feldweg – unbenannter Feldweg in nördlicher Richtung (entlang des Friedhofs) bis Kreuzung erster unbenannter Feldweg – unbenannter Feldweg in östlicher Richtung bis Husarenstr. – Husarenstr. in nördlicher Richtung bis Autobahn A4 – Autobahn A4 in westlicher Richtung bis Brühler Landstr. – Brühler Landstr. in nördlicher Richtung bis Einmündung zum Schiffhof/Auf der Heidekaul – Brühler Landstr. Einmündung Schiffhof/Auf der Heidekaul in südlicher Richtung bis Autobahn A4 – Autobahn A4 in westlicher Richtung bis Kleingartenanlage – in nördlicher Richtung über Reitweg und Wirtschaftsweg bis Militärringstr. – Militärringstr in östlicher Richtung bis Markierung Abschnitt 1, km 0,4 – Militärringstr. in westlicher Richtung bis Kreuzung Oberer Komarweg/Am Eifeltor – Am Eifeltor in südlicher Richtung bis Autobahn A4 – Autobahn A4 in westlicher Richtung folgend bis Autobahnkreuz Köln West Autobahn A1 – Autobahn A1 in nördlicher Richtung bis Aachener Str. (Anschlussstelle Lövenich) – Aachener Str. in östlicher Richtung bis Militärringstr. – Militärringstr. in südlicher Richtung bis Luxemburger Str. – Luxemburger Str. in nördlicher Richtung bis Geißbergstr. – Geißbergstr. bis Einmündung Sackgasse Geißbergstr.– Sackgasse Geißbergstr. in nördlicher Richtung der Stadtbezirksgrenze folgend bis Zollstockgürtel – Zollstockgürtel in östlicher Richtung bis Rheinufer Rheinkilometer 684,7

Sperrbezirk Stadt Brühl
Der Bezirk (Sperrbezirk) wird durch folgende Straßen und Plätze begrenzt:
Von der L 184 (Rheinstraße) an der östlichen Stadtgrenze in nördlicher Richtung entlang der östlichen Stadtgrenze bis zur Straße In der Hell, von der Straße In der Hell entlang der nördlichen Stadtgrenze in westlicher Richtung bis zur B 265 (Luxemburger Straße), von der B 265 (Luxemburger Straße) weiter in westlicher Richtung der Stadtgrenze entlang bis zum oberhalb des östlichen Seeufers gelegenen Waldweges am Bleibtreusee, zunächst in nördlicher Richtung entlang des oberen Waldweges den Bleibtreusee umrundend und anschließend in südlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur B 265 (Luxemburger Straße), entlang der B 265 (Luxemburger Straße) in nord-östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt L 184 (Theodor-Heuss-Straße), die L 184 (Theodor-Heuss-Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Heinrich-Esser-Straße, Comesstraße, Rheinstraße) in östlicher Richtung entlang bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Stadtgrenze.

Sperrbezirk Stadt Hürth
Der Bezirk (Sperrbezirk) wird durch folgende Straßen und Plätze begrenzt:
Ab Stadtbahnlinie an der Luxemburger Straße die Autobahn A 4 in östlicher Richtung bis Anschlussstelle „Eifeltor“ in südlicher Richtung entlang der Stadtgrenze bis zur Höhe Meschenicher Straße, in westlicher Richtung bis zur Bonnstraße in nördlicher Richtung entlang der Stadtbahnlinie bis zur A 4.

[cs. Karte: Bezirksregierung Köln, Foto: fotolia]