Anträge zur Förderung ihrer professionellen Kunstprojekte (Theater, Tanz, bildende Kunst, Musik, Film, Foto, Neue Medien und Pop samt interkultureller Prägung) können Künstler ab sofort zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines Jahres stellen. Die Frist bis zum 30. Juni gilt für Projekte, deren Realisierung in den ersten sechs Monaten des Folgejahres geplant ist. Zum 31. Dezember sind Fördergelder für Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres zu beantragen. Bislang gab es nur eine Frist zum Ende des Jahres. „Mit dem zweiten Termin wollen wir Künstlerinnen und Künstlern die Arbeit erleichtern. Die neuen Fristen liegen so, das die Initiatoren bei anderen Förderern darlegen können, mit welchem Betrag das Kulturamt das Projekt fördert, bzw. welchen Betrag die Künstlerinnen oder Künstler dort beantragt haben“, so Kulturamtsleiter Konrad Schmidt-Werthern. Das Kulturamt habe sich zum Ziel gesetzt, über Anträge zum 30. Juni bis Mitte September zu entscheiden. Wer zum Ende des Jahres einen Antrag stelle, soll spätestens im März wissen, ob er das Projekt in der zweiten Jahreshälfte realisieren könne. Der Kulturausschuss der Stadt Köln hat die neuen Fristen in seiner Sitzung vom 9. November 2010 begrüßt. Der nächste Termin für die Antragstellung ist der 30. Juni 2011. Bis dahin nimmt das Kulturamt Anträge entgegen.

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