Köln | Stadt Köln und Bezirksregierung sind sich einig: Der formelle Fehler bei den Briefwahlunterlagen habe keine Auswirkung auf die Oberbürgermeisterwahl am 18. Oktober 2015. Nichts desto trotz muss man feststellen, dass die städtische Wahlorganisation nicht in der Lage scheint wenige Formulare fehlerfrei von den Vorlagen abzutippen, bzw. zu kopieren.

Die Bezirksregierung Köln stellt fest: „Trotz eines formellen Fehlers bei den Briefwahlunterlagen haben die Experten der Bezirksregierung Köln grünes Licht für die Wahl gegeben. Die Abweichung des von der Stadt Köln genutzten Wahlschein-Vordrucks vom Musterformular der Kommunalwahlordnung bleibt ohne rechtliche Konsequenzen für die Stimmabgabe und Fortsetzung der Wahl.“ Die Stadt Köln hatte das Formular für die Bundestagswahl benutzt und nicht das für Oberbürgermeisterwahlen. Es fehlte die Ortsangabe bei der eidesstattlichen Versicherung bei den Briefwahlunterlagen.

Die Prüfung der Bezirksregierung habe ergeben, so die Behörde, dass aus der fehlenden Ortsangabe keine Nachteile für die Stimmabgabe resultieren. Nur wenn die Unterschrift fehle, seien die Wahlunterlagen zurückzuweisen, nicht aber wenn die Ortsangabe bei der Stimmauszählung fehle. Die Stadt Köln hatte neben der Bezirksregierung auch eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet.

Autor: ag