Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln hat in mehreren Fällen überhöhte Mieten festgestellt und Rückerstattungen an die Mieter durchsetzen können. In Einzelfällen betrug die Rückzahlung mehr als 20.000 Euro je Objekt.

Das Wohnungsamt wird bei Hinweisen aktiv, dass eine Miete nicht nur unwesentlich erhöht ist und damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. In diesem Fall wird die Miete überprüft. Bei einem Verstoß wird der Vermieter unter Androhung von finanziellen Sanktionen aufgefordert, die überhöhte Miete an seine Mieter zurückzuzahlen. Weigert er sich, drohen Geldbußen.

Die Miete im öffentlich geförderten Wohnungsbau bei den bis einschließlich 2001 geförderten Sozialwohnungen hat der Vermieter grundsätzlich in eigener Verantwortung zu ermitteln.

Hat ein Mieter im öffentlich geförderten Wohnungsbau die Vermutung, dass die Miete überhöht ist, sollte er sich die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Vermieters für das jeweilige Objekt zeigen lassen. Im Zweifelsfall kann er sich an das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln wenden unter der Telefonnummer (0221) 221-24200.

[ag; Foto: Andreas Morlok/www.pixelio.de]