Berlin | Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur besseren Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Es sieht vor, die Strafbarkeit des Menschenhandels zu erweitern. Bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungsweise zur sexuellen Ausbeutung strafbar.

Dem Gesetz zufolge soll künftig der Tatbestand des Menschenhandels auch dann erfüllt sein, wenn die Opfer ins Land gebracht werden, um strafbare Handlungen zu begehen oder zu betteln. Auch wer Menschen ins Land bringt, um ihnen Organe zu entnehmen, soll künftig nach den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch bestraft werden können. Laut Begründung der Bundesregierung greift in diesen Fällen bisher nur das Transplantationsgesetz.

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen der Opposition angenommen.

Autor: dts