Wahlstatistik auch in Köln
Wie bei den vorangegangenen Wahlen wird auch bei der Landtagswahl am 9. Mai 2010 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Dabei werden stichprobenartig Stimmzettel ausgewertet, um Erkenntnisse über Wahlbeteiligung und Wahlverhalten von Frauen und Männern in verschiedenen Altersgruppen zu gewinnen. Die Erhebung erfolgt in anonymer Form und ist ausschließlich für statistische Zwecke vorgesehen. Zur Landtagswahl 2010 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 512 repräsentative Stimmbezirke gebildet, die sich auf 211 Städte/Gemeinde verteilen. In Köln wurden 23 Stimmbezirke durch die Landeswahlleiterin NRW für die Teilnahme an der repräsentativen Wahlstatistik ausgesucht. Die in diesen Stimmbezirken verwendeten Stimmzettel enthalten auf der oberen linken Ecke ein Unterscheidungsmerkmal (Sonderaufdruck). Unterschieden werden fünf Altersklassen je Geschlecht, also insgesamt zehn Gruppen. Die Gruppen sind mit Buchstaben von A bis K gekennzeichnet. Der Buchstabe „A“ steht dabei zum Beispiel für einen Wähler, der zwischen 1986 und 1992 geboren ist, der Buchstabe „K“ für eine Wählerin, geboren 1950 oder früher.

Diese –zulässigen– Sonderaufdrucke legen nachfolgend benannte Gruppen fest:
A. Mann, geboren 1986 bis 1992 F. Frau, geboren 1986 bis 1992
B. Mann, geboren 1976 bis 1985 G. Frau, geboren 1976 bis 1985
C. Mann, geboren 1966 bis 1975 H. Frau, geboren 1966 bis 1975
D. Mann, geboren 1951 bis 1965 I. Frau, geboren 1951 bis 1965
E. Mann, geboren 1950 und früher K. Frau, geboren 1950 und früher

Wahlgeheimnis bleibt bewahrt
Zur Landtagswahl 2010 werden ausschließlich in den Wahllokalen wahlstatistische Erhebungen vorgenommen. Bei der Brief-/Direktwahl gibt es keine repräsentative Kennzeichnung der Stimmzettel. Die repräsentative Wahlstatistik wird zudem grundsätzlich nur in Stimmbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigten durchgeführt. In Köln ist diese Zahl pro Stimmbezirk tatsächlich im Durchschnitt mehr als doppelt so hoch. Die Stadt Klön weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass das Wahlgeheimnis bei der Auswertung nicht verletzt werde. Zwar könnten die mit der Auszählung betrauten Organe beispielsweise feststellen, wie viele Frauen oder Männer einer jeden der fünf gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt hätetn, da aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehörten, könnten daraus keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden. Um die Bürger über die Wahlstatistik zu informieren, erhalten daher alle Kölner, die in einem repräsentativen Stimmbezirk wahlberechtigt sind, zur Landtagswahl zusätzlich zu den Wahlbenachrichtigungen ein gesondertes Schreiben. Es enthält weitergehende Informationen rund um das Thema Wahlstatistik, repräsentative Stimmbezirke und Sonderaufdrucke auf den Stimmzetteln. Für weitere Infos können sich Bürger beim Wahlamt der Stadt Köln informieren: (0221) 221-21212, E-Mail wahlamt@stadt-koeln.de

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Foto: Edith Ochs/www.pixelio.de]