Die Kölner Kammer hat Mitgliedsunternehmen folgender Berufsgruppen befragt: Bau (Maurer, Dachdecker, Zimmerer, Tiefbauer, Maler), Metall (Metallbau, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker), Holz, Textil (Damen- und Herrenschneider), Nahrung (Bäcker, Konditoren, Fleischer), Gesundheit (Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädiemechaniker, Zahntechniker, Friseure).

Die Ergebnisse der Untersuchung
Das Umfrageergebnis macht deutlich, wie stark das Handwerk vom Befahren der Umweltzonen abhängig ist. 94 Prozent der befragten Unternehmen im Kammerbezirk geben an, dass sie mit ihren Firmenfahrzeugen in die Umweltzonen müssen. Mehr als die Hälfte der Betriebe der Nahrungsmittelund Gesundheitshandwerke sind sogar existenziell darauf angewiesen. Zurückzuführen ist diese besondere Betroffenheit darauf, dass sie Ladenlokale in Umweltzonen betreiben und Lieferfahrten in Umweltzonen tätigen müssen.

Doch auch 40 Prozent der Betriebe anderer Berufsgruppen sehen die Erreichbarkeit ihrer Kunden in Umweltzonen als Existenzfrage an. Bei Betrieben mit Betriebssitz in Städten mit Umweltzonen, wie Köln und Bonn, äußern nahezu zwei Drittel Existenzangst, wenn es zu einer Verschärfung von Umweltzonen kommt, wohl auch, weil sie sich bei der derzeitigen Geschäftslage eine Nachrüstung ihres Fuhrparks oder die Neuanschaffung von Werkstatt- und Lieferfahrzeugen nicht leisten können.

Das Szenario eines Versorgungsengpasses der Einwohner und Unternehmen in Umweltzonen wird dann greifbar, wenn man sich vor Augen führt, dass bei einer gelb-grünen Kölner/Bonner Umweltzone (Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit roter Plakette dürfen nicht mehr in die Stadt) 25 Prozent der Handwerkerfahrzeuge draußen bleiben müssen, bei einer rein grünen Umweltzone sogar 55 Prozent.

Um es nicht zu Versorgungsengpässen kommen zu lassen und die Handwerksbetriebe nicht in ihrer Existenz zu gefährden, setzt sich die Handwerkskammer schon seit Jahren für praktikable Ausnahmeregelungen ein. „Wir haben viel erreicht. Wir konnten die Konsequenzen der Fahrverbote im Sinne unserer Unternehmen durch Vereinbarungen mit den Städten Köln und Bonn abfedern“, resümiert der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Ortwin Weltrich. „Es brennt uns noch unter den Nägeln, weil die Regelungen in den Kommunen teilweise noch unterschiedlich sind und eine gegenseitige Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzonen noch nicht stattfindet“.

Hier sieht die Handwerkskammer die Landespolitik in der Verantwortung. Das Land müsse dafür Sorge tragen, dass in einer eng vernetzten Wirtschaftsregion – wie dem Rheinland – der interkommunale Versorgungsverkehr nicht unnötig durch Verwaltungsakte behindert werde. „Die Messwerte zeigen, dass Umweltzonen nicht effizient sind. Es darf keinesfalls zu einer weiteren Einschränkung des Wirtschaftsverkehrs durch die Verschärfung von Umweltzonen kommen, und wir müssen eine landesweit einheitliche Handhabung und Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen haben, um die Versorgungsqualität der ansässigen Unternehmen und der Bevölkerung aufrecht zu erhalten“, so Dr. Weltrich. Dies ist eine klare Forderung des Handwerks an die Parteien zur Landtagswahl.

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