Köln, 30.1. 2008, 16:21 > Die Benotung von Lehrern im Internet ist rechtens. Das Kölner Landgericht urteilte, solche Bewertungen seinen Meinungsäußerungen und wies damit die Klage einer Gymnasiallehrerin zurück. Die Frau aus Moers hatte zuvor auf Unterlassung gegen das Internetportal "spickmich" geklagt. Sie hatte sich durch die Benotung von Schülern dort in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt.

[nh für report-K.de/ Kölns Internetzeitung]