Außerdem wurde ihm in dem früheren Prozess von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Oktober 2001 seinen Sohn, der nach der Misshandlung mit seiner Mutter bei Verwandten untergekommen war, in seine Wohnung geholt zu haben. Dort soll er mit "zumindest bedingtem Tötungsvorsatz" derart heftig auf seinen Sohn eingeschlagen haben, dass dieser u.a. einen Leberriss und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Trotz einer Notoperation verstarb das Kind. In dem früheren Verfahren wurde der Angeklagte insofern freigesprochen. Im Rahmen des Freispruchs wurde das frühere Urteil des Landgerichts vom Bundesgerichtshof aufgehoben, so dass es nun wegen des Totschlagsvorwurfes zu einer Neuverhandlung kommt.

[nh]