Das teilt das Justizministerium teilt mit. Mit dem Beschluss, den das Landeskabinett heute gefasst hat, werde den im Laufe der Jahre stetig gestiegenen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten Rechnung getragen, erklärte Justizminister Thomas Kutschaty. Das Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen solle entsprechend geändert werden. Die Landesregierung will nun das Eingangsamt der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes von der Besoldungsgruppe A 3 auf A 4 anheben. Die Stellen der Leiter großer Wachtmeistereien von Behörden und Gerichten (mit 20 und mehr Stellen) würden von Besoldungsgruppe A 6 – derzeitiges Spitzenamt – auf A 7 angehoben. Dies sei ein „wichtiges Zeichen für eine besondere Anerkennung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe“, so der Kutschaty. Die vorgesehene Gesetzesänderung soll voraussichtlich Ende Februar in erster Lesung im Landtag beraten werden.

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