"Die Quote ist kein Teufelszeug"
Die Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen gestartet. Wie Justizminister Thomas Kutschaty und Emanzipationsministerin Barbara Steffens heute mitteilten, sieht der Gesetzesentwurf in zwei Stufen für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote in Höhe von zunächst 30 Prozent und fünf Jahre später in Höhe von 40 Prozent für die Angehörigen beider Geschlechter vor. Die Umsetzung der Quote soll  unmittelbar beim Wahlakt ansetzen: Zum Aufsichtsratsmitglied ist nur gewählt, wessen Wahl nicht gegen die gesetzliche Mindestquote verstößt. Eine Frauenquote ist laut Kutschaty dringend erforderlich, da die freiweilligen Selbstverpflichtungen bislang keine Erflge gezeigt hätten. Emanzipationsministerin Steffens hob hervor: „Der Frauenanteil von 3,2 Prozent in den Vorständen und unter 4 Prozent auf der Seite der Anteilseigner in den Aufsichtsräten beweist: Der Weg ganz nach oben ist in Deutschland für Frauen blockiert."

„Die Quote ist kein Teufelszeug. Auf Ausgestaltung und Augenmaß kommt es an! Wir nehmen Rücksicht auf die berechtigten Belange der Unternehmen“, betonte Kutschaty Diese haben dem Gesetzesentwurf zufolge rund fünf Jahre Zeit, um die erste Stufe der Mindestquote zu erreichen. Für Unternehmen, die trotz anhaltender intensiver Bemühungen keine hinreichende Anzahl von Frauen für ein Aufsichtsratsmandat gewinnen konnten, ist eine „Härteklausel“ vorgesehen. Damit die Quote nicht umgangen wird, sind die Voraussetzungen der „Härteklausel“ allerdings gerichtlich überprüfbar.

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Grafik oben: Knipsermann/ www.pixelio.de]