Der Aufsichtsrat der KVB hat in seiner heutigen Sondersitzung Walter Reinarz mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand abberufen. „Diese Maßnahme war erforderlich, um weiteren Schaden von der KVB AG abzuwenden. Eine mögliche Pflichtverletzung von Herrn Reinarz war nicht Grundlage dieser Entscheidung. Aus Sicht des Aufsichtsrates war dieser Schritt geboten, um schnellstmöglich verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen und das Bauvorhaben Nord-Süd Stadtbahn Köln erfolgreich zu beenden“, erklärte heute Wilfried Kuckelkorn, Vorsitzender des Aufsichtsrates. Das Anstellungsverhältnis zwischen der KVB und Reinarz blieb von dieser Entscheidung unberührt. Eine Vertragsauflösung war vor wenigen Wochen gescheitert.

Aktualisiert um 17:25 Uhr
CDU: "Bis heute gibt es dafür keine Beweise oder andere belastbare Gründe"
Zur Abberufung von Walter Reinarz aus dem KVB-Vorstand erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Winrich Granitzka: „Nachdem der Oberbürgermeister und andere Vertreter des Eigentümers der KVB öffentlich das Vertrauen entzogen haben, soll die Abberufung des Vorstandes Walter Reinarz durch den Aufsichtsrat öffentliches Vertrauen für die KVB zurückgewinnen. Die CDU-Fraktion teilt diese Erwartung, dass alleine hierdurch Vertrauen zurück gewonnen werden kann, nicht und kann die Entscheidung des Aufsichtsrates daher nicht mittragen. Wir bedauern, dass es nicht möglich war, zu einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zu kommen. Niemand kann dem Vorstand Walter Reinarz schuldhaftes oder pflichtwidriges Verhalten vorwerfen. Bis heute gibt es dafür keine Beweise oder andere belastbare Gründe. Wir können es deshalb nicht verantworten, weiter sein monatliches Gehalt zu zahlen, ihn aber nicht dafür arbeiten zu lassen. Es ist selbstverständlich, dass fehlerhaftes oder pflichtwidriges Handeln personelle Konse-quenzen haben muss. Deshalb ist unser Ziel nach wie vor eine rückhaltlose Aufklärung ohne Rücksicht auf die betroffenen Personen. Wir fordern den Oberbürgermeister erneut auf, für diese rückhaltlose Aufklärung Sorge zu tragen und erst dann über personelle Konsequenzen zu reden. Dabei müssen an alle beteiligten Personen die gleichen Maßstäbe angelegt werden.“

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