Gar nicht passiert werden kann hingegen die Baustelle vom Schwerlastverkehr. Durch die Bauart der Bogenbrücke ist der Freiraum nach oben hin auf der Fahrspur derart eingeschränkt, dass für Schwer-LKW die entsprechende Durchfahrhöhe nicht ausreicht. Die Höhenbegrenzung ist laut KVB in gebührendem Abstand vor der Baustelle ausgeschildert und abgesichert, so dass auch zu hoch gebaute LKW gewarnt werden und noch eine Abbiegemöglichkeit finden.

[nh]