Bettensteuer umfassend geprüft
Die Genehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kulturförderabgabe liegt laut Stadt Köln seit dem 9. September 2010 vor. Das Land habe im Genehmigungsschreiben zugleich auf zwei denkbare rechtliche Unsicherheiten hingewiesen. Dies ist aus Sicht der Stadt jedoch nachvollziehbar, da Köln mit der Kulturförderabgabe Neuland betreten würde. Die Stadt Köln betonte heute, die Zulässigkeit der neuen Steuer umfassend geprüft zu haben. Der Rat der Stadt Köln hatte 23. März 2010 die Kulturförderabgabe als sogenannte örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Artikel 105 Abs. 2a GG beschlossen. Diese Steuer wird auf den besonderen Aufwand erhoben, der in diesem Fall darin besteht, nicht zu Hause, sondern in einem Hotel zu übernachten.

Die Kulturförderabgabe, auch "Bettensteuer" genannt, komme der Zweitwohnungssteuer am nächsten. Dies gelte auch hinsichtlich der Frage, wenn ein besonderer Aufwand nicht freiwillig, sondern berufsbedingt erfolge. Auch insoweit sei eine Parallelität zur Zweitwohnungssteuer gegeben. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil erklärt, dass auch Zweitwohnsitzinhaber einen zu versteuernden besonderen Aufwand betreiben. Diese Grundsätze seien auf die Kulturförderabgabe übertragbar. Die Kulturförderabgabe sei eingeführt worden, um das Haushaltsdefizit zu verringern und nicht um die reduzierte Mehrwertsteuer abzuschöpfen, erklärte die Stadt. Daher gelte sie auch unabhängig von der Frage, ob der verringerte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen beibehalten wird oder nicht. Auch die Stadt München habe mittlerweile die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Städte wie Stuttgart, Essen, Dortmund, Duisburg und jüngst auch die Stadt Neuss würden derzeit die Einführung einer Kulturförderabgabe prüfen.

DEHOGA kündigt Klage an
Der DEHOGA hat angekündigt, die Steuer bis hin zum Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Die Stadt hat hierfür Vorsorge getroffen. Daher wird bei der Verwendung der Einnahmen nicht die diesbezügliche Kalkulation von März 2010 (mindestens 11 Millionen Euro) zu Grunde gelegt, sondern vorsorglich lediglich 7 Millionen Euro an Einnahmen kalkuliert, die in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus fließen.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28. September 2010 beschlossen, diese Einnahmen zweckgebunden ab dem Jahr 2011 zu verwenden für:
– den Erhalt der Busbibliothek/Erhalt Stadtteilbibliothek Neubrück, die benutzerorientierte Verbesserung der Öffnungszeiten der Stadt(teil)bibliotheken sowie die Aufstockung des Medienetats der Stadtbibliothek (750.000 Euro),
– den Verzicht auf Gebührenerhöhungen für die Rheinische Musikschule für Kinder und Jugendliche (150.000 Euro),
– die kulturelle Bildung (200.000 Euro),
– Standortmarketing, Wirtschaftsförderung, Markenbildung, Internetstadt, Tourismus,
Kreativ- und Medienwirtschaft (700.000 Euro)
– Stadtverschönerungsmaßnahmen: Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer
(1.200.000 Euro)
– Großveranstaltungen im Sport (150.000 Euro)
– die Renovierung von Museen und Kulturbauten (2.600.000 Euro
– den Internationalen Tag der Städtepartnerschaften (50.000 Euro) und für
– Interkulturelle Projekte und Integrationsprojekte (200.000 Euro).

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