Für den Betrieb eines Kölner Tanzhauses hat die Kulturverwaltung in Mülheim zwei Hallen angemietet. Diese müssen allerdings noch in erheblichem Umfang umgebaut werden. Um einen Leerstand bis zum Baubeginn zu vermeiden, will das Kulturamt die Hallen der Tanzszene im jetzigen Zustand für eine kostenfreie Zwischennutzung vom 1. Januar bis 30. Juni 2010 überlassen. Die Stadt Köln fordert die Kölner Tanzschaffenden in einem Ideenwettbewerb auf, bis zum 15. Dezember 2009 Nutzungskonzepte vorzuschlagen. Eine der Hallen verfügt über eine Grundfläche von 1.000 Quadratmetern zuzüglich 280 Quadratmeter Büro- und Garderobenfläche, die zweite Halle ist 353 Quadratmeter groß. Beide eignen sich als Produktions- und Aufführungsorte. Die Konzepte müssen vom jetzigen Zustand der Hallen ausgehen, in denen nur eine rudimentäre technische Ausstattung möglich ist. Sie können entweder die gesamte Fläche oder nur Teile umfassen. Neben dem Nutzungszweck und einem Vorschlag zur organisatorischen Umsetzung der Idee können die Bewerberinnen und Bewerber auch eventuelle Kooperationspartner benennen. Die Stadt Köln gewährt keine Mittel für Betrieb und Ausbau. Als Versammlungsstätten sind die Hallen nicht zugelassen.

Schriftliche Bewerbungen richten Interessenten unter dem Stichwort „Zwischennutzung der Tanzhaushalle Mülheim“ bitte an:
Kulturamt der Stadt Köln
Richartzstraße 2-4,
50667 Köln.

Weitere Auskünfte gibt die städtische Referentin für Tanz, Gisela Deckart, unter 0221/221-2 36 55.

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