Seit dem 1. Januar 2008 sind Zuständigkeiten in den Bereichen Immissionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht und Soziales Entschädigungsrecht einschließlich Kriegsopferversorgung den Kreisen, kreisfreien Städten sowie den beiden Landschaftsverbänden übertragen worden. Ziel der Kommunalisierung ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen die Verwaltungsdienstleistungen vor Ort und aus einer Hand anzubieten. Beide Gesetze sehen eine Evaluation der Kostenerstattung zum 31. Oktober 2010 vor. Innneminister Ingo Wolf: „Dann kommen unsere jetzt vom Verfassungsgerichtshof bestätigten Prognosen auf den Prüfstand. Wir werden sie der Entwicklung seit 2008 anpassen. Das erfolgt in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie.“ Das Land sieht sich durch das Urteil darin bestätigt die Reform finanziell und personalpolitisch richtig umgesetzt zu haben.

„Wir haben den Kommunen das Fachpersonal und die Sachausstattung gegeben, die notwendig war, um die übertragenen Aufgaben vollständig erfüllen zu können“, sagte Wolf. Das Gericht habe bestätigt, das die vom Land vorgenommene Pauschalabrechnung ein gangbarer Weg ist.

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