Menschen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen werden bei der Kommunalwahl leichter von
ihrem Wahlrecht im Wahllokal Gebrauch machen können. Ein Symbol auf der Wahlbenachrichtigung
zeigt, ob das Wahllokal rollstuhlgerecht ist. Sollte das eigene Wahllokal nicht rollstuhlgerecht sein, geben die Wahlvorstände weitere Hilfestellung: durch zusätzliche Wahlurnen und Sichtblenden können die Wähler ihre Stimme auf jeden Fall im Erdgeschoss des Wahlgebäudes abgeben, auch wenn das eigentliche Wahllokal in einem höheren Stockwerk liegt. Darüber hinaus gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, die Direktwahlschalter der Bürgerämter zu nutzen. Diese Wahlschalter sind alle rollstuhlgerecht erreichbar. Das Wahlamt und die Behindertenbeauftragte wollen kontinuierlich die Zahl der rollstuhlgerechten Wahllokale weiter erhöhen.

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