"Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union, die in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, bekommen automatisch ihre Wahl­benachrichtigung zugeschickt. Wer bis zum 14. August 2009 gemeldet ist, wird ins Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen; dies gilt auf Antrag auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind", darauf weist der Integrationsbeauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen Thomas Kufen hin.

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Gemeinde, der Stadt oder dem Kreis haben. Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nach § 23 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind und an der Kommunalwahl teilnehmen möchten, müssen rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei ihrer Gemeindeverwaltung stellen, um so an der Kommunalwahl teilnehmen zu können.

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