Stadtkämmerer ordnet haushaltswirtschaftliche Sperre an


 


Soénius: „Restriktive Haushaltspolitik unbedingt konsequent fortsetzen“


Stadtkämmerer Peter Michael Soénius hat für das laufende Jahr und das Jahr 2006 eine haushaltswirtschaftliche Sperre angeordnet. In einem Schreiben weist er alle Dienststellen darauf hin, dass nach wie vor nur Ausgaben geleistet werden dürfen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.


 


Ausgenommen von der Haushaltssperre sind die Ausgabeermächtigungen, denen zweckgebundene Einnahmen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Auch die bereits im Frühjahr 2005 vom Rat beschlossenen Zuschüsse für laufende Zwecke freier Träger unter anderen aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Jugend und Gesundheit dürfen geleistet werden. Von der Haushaltssperre ebenfalls ausgenommen sind die Bezirksmittel, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen frei entscheiden dürfen. Weitere Ausgaben darf die Verwaltung nur nach vorheriger Zustimmung des Kämmerers tätigen.


 


Die Bezirksregierung Köln hatte mit Schreiben vom 26. September 2005 die Haushaltssatzung 2005/2006 und das Haushaltssicherungskonzept – mit sehr strengen Auflagen und Hinweisen – genehmigt. Die Genehmigung erlischt jedoch, wenn die Bezirksregierung Köln aufgrund der spätestens alle drei Monate von der Stadt Köln zu erstellenden Gesamtübersicht über die tatsächliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben erkennt, dass der strukturelle Haushaltsausgleich im Jahr 2007 gefährdet ist. In diesem Fall finden dann die Bestimmungen des Nothaushaltsrechts Anwendung. Eine solche Entwicklung will die Stadt Köln unbedingt verhindern. Soénius weist die Dienststellen daher an, bei der Bewirtschaftung des Doppelhaushalts darauf zu achten, dass sie die in der Haushaltsplanung 2005/2006 ohnehin ausgewiesenen Fehlbeträge nicht überschreiten und die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts verbindlich festgelegten Ziele sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht einhalten. Soénius: „Die erteilte Genehmigung eröffnet keine neuen Handlungsspielräume. Es ist zwingend erforderlich, die bisher schon geübte restriktive Haushaltspolitik konsequent fortzusetzen.“