Bei der Frage nach den Ursachen verweigert die Deutsche Bahn derzeit jede Auskunft. Der für Nordrhein-Westfalen zuständige Sprecher Gerhard Felser verweist auf die laufenden Ermittlungen. Er will nicht einmal etwas dazu sagen, wie Arbeiter auf Bahngleisen generell gesichert sein müssen.

Die Frage liegt deshalb nahe, weil vor zwei Tagen erst, in Berlin, ebenfalls ein Arbeiter in der Nacht vom Zug überfahren wurde. Auch er machte Winterdienst. Auch er kam von einem Subunternehmer, an die die Bahn solche Aufträge vergibt. Ein Report-k-Kollege, der in Köln am Unfallort war, staunte über den Einsatzort in völliger Dunkelheit. Feuerwehr und Polizei mussten die Unfallstelle ausleuchten – nach dem Unfall.

Ein Sprecher der neu gegründeten Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (Zusammenschluss von Transnet und GDBA) verweist auf ein Fairness-Abkommen, das die EVG erst im September mit der Konzernleitung der Deutschen Bahn geschlossen habe. Dem Sinn nach stehe dort drin, dass die Arbeiter von Fremdfirmen auf Bahngleisen genauso „behandelt“ werden sollen, wie Bundesbahner selbst.

Warum war ein solches Papier überhaupt nötig? Der Gewerkschaftssprecher wägt seine Worte vorsichtig: „Im letzten Winter haben wir gesehen, dass es hier eine Grauzone gibt.“ Sowohl Versicherungsschutz als auch Ausbildung der Fremdarbeiter in dunkler Nacht hinkten hinter den DB-Standards hinterher. Das sollte mit dem Fairness-Abkommen eigentlich ausgeschlossen werden. „Es ist leider nicht rechtlich bindend, weil es nicht den Status eines Tarifvertrags hat.“

Gleichbehandlung von Fremdfirmen auf den Gleisen – die Grundlage dafür könnte ein 57 Seiten starkes Papier der Deutschen Unfallsversicherung sein. Die GUV-R 2150 regelt sehr penibel, wie „Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisernbahnen“ auszusehen haben. Mit Posten in ausreichendem Sicherheitsabstand vor und hinter den Arbeitenden. Mit genau festgelegten Warnsignalen. Und – des Nachts – mit Lichtern. Dass bloß zwei Männer in der Dunkelheit allein vor sich hinarbeiten, ist danach ausgeschlossen. Es wird die Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft sein, herauszufinden, ob es solche Sicherungsmaßnahmen in Köln gab.

Den beiden durch den Zug getöteten Männern, ihren Frauen und Kindern wird das nicht helfen.

dn