Köln-Pass löst zum 1. Januar 2007 den Mobilitäts-Pass ab
Köln, 15.11.2006, 22:15 Uhr > Ab 1. Januar 2007 gibt es für Kölner mit geringem Einkommen den Köln-Pass. Mit ihm gibt es Leistungen verschiedener städtischer Einrichtungen und städtischer Gesellschaften zu ermäßigten Preisen. So zahlen Köln-Pass-Inhaber beispielsweise beim Besuch des Kölner Zoos, der städtischen Bühnen, der Philharmonie, der KölnBäder und der Stadtbibliothek die Hälfte des Normalpreises.

Der Köln-Pass löst den bisherigen Mobilitäts-Pass ab. Leistungsbezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den Bestimmungen des 12. Sozialgesetzbuches, Personen, die Leistungen der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ nach dem 8. Sozialgesetzbuch beziehen, und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten den „Köln-Pass“ bis zum Jahresende automatisch auf dem Postweg.

Folgende Berechtigte müssen einen Antrag stellen, um den Köln-Pass zu erhalten:
> Personen, die laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem 2. Sozialgesetzbuch durch die ArGe Köln erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)

> Leistungsbezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder des Kinderzuschlages nach dem Bundeskindergeldgesetz durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

> Alten- und Pflegeheimbewohner oder Bewohner einer stationären Eingliederungseinrichtung, die lediglich einen Barbetrag nach dem 12. Sozialgesetzbuch zur persönlichen Verfügung erhalten

>Personen, deren Einkommen maximal zehn Prozent über den Bedarfssätzen des 2. Sozialgesetzbuches beziehungsweise des 12. Sozialgesetzbuches liegt.

Der Antragsvordruck mit Informationen zum Antragsverfahren ist in den Außenstellen des Amtes für Soziales und Senioren, in den Standorten der ArGe Köln und bei den Bürgerzentren erhältlich. Im Internet steht er unter www.stadt-koeln.de/buergerservice unter „Soziale Hilfen“ zum Download bereit. Die Antragstellung erfolgt auf dem Postweg beim Amt für Soziales und Senioren, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Service-Telefons „Köln-Pass“ unter Telefon 0221 / 221-30401 und 221-30402 zur Verfügung. Anfragen können zudem per E-Mail an koeln-pass@stadt-koeln.de gerichtet werden. Der Kreis der Köln-Pass-Berechtigten ist um ein Vielfaches größer als der Kreis der Mobilitäts-Pass-Inhaber.

[ag; Quelle: Stadt Köln]