Mitten im Einkaufszentrum der Köln-Arcaden darf nun geraucht werden. Das Cafe befindet sich mitten im Einkkaufszentrum und ist weder durch eine Decke noch durch Wände abgetrennt. So ist die rund 73 Quadratmeter große Gastfläche von allen Seiten zugänglich. Mit seinem Urteil entschied das Verwaltungsgericht Köln heute, dass der Betreiber das Cafe als Raucherclub führen darf. Darüber war es zwischen dem Betreiber und der Stadt Köln zu einem Streit gekommen. Die Richter entschieden nun, dass geraucht werden darf, weil die Gastfläche unter 75 Qudratmetern liegt und kein abtrennbarer Nebenraum eingerichtet werden kann. Allerdings dürfe der Betreiber keine Speisen zubereiten und muss Minderjährigen den Zutritt verwehren. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat in vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Stadt Köln Recht gegeben.

Im Hauptsacheverfahren ist das Verwaltungsgericht Köln der Argumentation des Klägers gefolgt und hat das Rauchverbot aufgehoben, da das Cafe als Rauchergaststätte betrieben werden könne. Das Nichtraucherschutzgesetz setze nicht voraus, dass die Gastfläche sich in einem abgeschlossenen Raum befinde. Eine solche Einschränkung sei weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesbegründung zu entnehmen, denn der Gesetzgeber habe keinen umfassenden Schutz für Nichtraucher in Einkaufszentren erreichen wollen. Der Gesetzgeber habe vielmehr die „getränkegeprägte Kleingastronomie“ vor Augen gehabt. Hiervon profitiere auch der Kläger, dem wegen der Abwanderung seiner rauchenden Kunden zu den konkurrierenden Betrieben mit Raucherraum alsbald die Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz drohe. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt werden.

Stimmen zum Urteil
16:20 Uhr > Stadt will Berufung einlegen
Die Stadt Köln hat soeben angekündigt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung einlegen zu wollen.

17:20 Uhr > Betreiber veröffentlichte Buch zum Prozess
"Wie aus dem Urteil zu entnehmen ist, haben wir in Deutschland ein Nichtraucherschutzgesetz mit Ausnahmen, welches zur extremen Wettbewerbsverzerrung führt. Dieses Urteil zeigt, dass wir doch noch in eine Demokratie leben und dass eine Gleichbehandlung der Bürger wichtig ist. Die Folgen aus dem Gesetz, aufgrund der Ungleichbehandlung aus den Ausnahmeregelungen, haben mein Betrieb existenziell gefährdet und mich privat, finanziell und gesundheitlich belastet. Ich freue mich darüber, dass das Gericht doch noch diese Realität erkannt hat und somit das Urteil vom Bundesverfassungsgericht nicht wiedersprochen hat, in welches gesagt wurde: "Entscheidet sich der Gesetzgeber aufgrund […] für ein Konzept des Nichtraucherschutzes in Gaststätten, dass den Gesundheitsschutz im Ausgleich insbesondere mit der Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber verfolgt, so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot derart gestaltet sein, dass sie auch bestimmte Gruppen von Gaststätten – hier: die getränkegeprägte Kleingastronomie – miterfassen, um bei diesen besonders starke wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden", sagte Giuseppe Cellura, Betreiber des Cafes, gegenüber report-k.de.

Der Gastronom führt seit 2008 diesen Rauchverbots-Prozess. Inzwischen ist der auch Autor. Im Dezember veröffentlichte er sein Buch "RAUCHVERBOT  -Die Abgrenzung einer rauchenden Gesellschaft und die Zerstörung der deutschen Gastronomie". Darin schildert er das Verfahren und die Vorgehensweise der Stadt ihm gegenüber. Zudem vertritt er darin die These, dass das Rauchverbot-Gesetz zur Zerstörung vieler Gastronomie-Betriebe in Deutschland führt.

[cs, Foto: PR]