„Das neue Verfahren, das bei uns in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde, ist einfach, effizient und zukunftssicher“, erklärte Justiz-Staatssekretärin Dr. Brigitte Mandt. „Zahlungen mit EKM sind schnell ausgeführt, von der Behörde schnell verbucht und können somit das gerichtliche Verfahren beschleunigen.“

Die EKM kann im Gegensatz zu der bisherigen Klebemarke bequem via Computer erworben werden. Hierzu ruft der Kunde über die Internetadresse http://www.kostenmarke.justiz.de das Justizportal der EKM auf. Nach der Eingabe eines frei wählbaren Betrages bis zu 50.000 Euro muss nur noch die Zahlungsart ausgewählt werden. Hier kann per Kreditkarte oder per Überweisung bezahlt werden. Die EKM wird nach Eingabe des Betrages und der Zahlungsart sofort in Form einer Quittung nebst Barcode generiert, die als PDF-Datei ausgedruckt oder auch abgespeichert werden kann.

Die Akzeptanz scheint gegeben: Obwohl die EKM erst seit Oktober 2010 landesweit erworben werden können, wurden bereits rund 3.000 Kostenmarken mit einem Finanzvolumen von rund 260.000 Euro verkauft. Die EKM kommen derzeit nur in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz. Ob andere Bundesländer folgen werden, hängt davon ab, ob die EKM von den "Kunden" angenommen wird.
Weitere Informationen zur EKM stehen im nordrhein-westfälischen Justizportal
www.justiz.nrw.de.

dn