Seit 1. November Neuregelung in der Zulassungsstelle

Mit dem neuen "Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung" werden chronische Steuer- und Gebührenverweigerer jetzt endgültig zur Kasse gebeten, bevor sie einen Wagen zulassen. Denn seit dem 1. November gibt es die Zulassung eines Kfz bei der Kölner Zulassungsstelle nur noch, wenn sowohl die Kraftfahrzeug-Steuer als auch Zulassungsgebühren aus vergangenen Jahren ordnungsgemäß vom Fahrzeughalter bezahlt sind. Für diese Neuregelung hatten sich die Städte und Gemeinden in NRW vehement eingesetzt. 

Mit diesem Verfahren steht der Stadt Köln ab sofort eine effektive und kostengünstige Möglichkeit zur Verfügung, Schuldner zur Begleichung ihrer offenen Rechnungen im Zulassungsbereich zu veranlassen. Außerdem kann damit die Zahl der aufwändigen Kfz-Stillegungsverfahren verringert werden.

[ag; Quelle: Stadt Köln]