Bei einer Kontrolle der Baustelle der Nord-Süd-Stadtbahn soll das Kölner Hauptzollamt in 29 Fällen Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die Mindestlohn-Regelung gestellt haben. Derzeit gilt im Baugewerbe ein Mindestlohn von 10,80 Euro. Die Arbeitsgemeinschaft der Bauunternehmen (ARGE) teilte heute mit, das Hauptzollamt Köln bei der Aufklärung des Verdachts auf Verstoß gegen die Mindestlohnregelung unterstützen zu wollen. "Die Bauunternehmen der ARGE bezahlen ihren Mitarbeitern nachweislich den vorgeschriebenen Tariflohn", erklärte die Arbeitsgemeinschaft in einer Stellungnahme. Zudem fordere man von den auf der Baustelle tätigen Nachunternehmen Mindestlohnerklärungen für das eingesetzte Personal. "Wir legen für jeden unserer Mitarbeiter die Hand ins Feuer", betonte Stefan Roth ,Geschäftsführer der ARGE. "Würden Nachunternehmer entgegen ihren schriftlichen Erklärungen unter Mindestlohn bezahlen, wäre das sehr bedauerlich. Dies entzöge sich aber unseren Kontrollmöglichkeiten", so Roth weiter.

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