In 90 Prozent der Fälle seien es Aral oder Shell, die mit der Preissteigerung vorangehen. "Der jeweils andere folgt dann nach drei Stunden und die anderen nach fünf Stunden", so der Kartellamtspräsident. Dieses Vorgehen sei "kartellrechtlich erlaubt", so Mundt. Verfahren gegen die großen Mineralölkonzerne seien allerdings eingeleitet worden. Der Grund: "Freie Tankstellen werden z.T. zu höheren Priesen beliefert, als die großen Konzerne selbst an ihren Tankstellen nehmen." Mundt rät Autofahrern, dennoch gezielt an freien Tankstellen zu tanken, weil in deren Umfeld die Preise niedriger seien: "Das belebt den Wettbewerb und hilft unserer Arbeit."

[dts]