Das Ersatzquartier der KAS war von Beginn an nur als Übergangslösung gedacht, erklärt die Stadt Köln. Durch zunehmenden Eigenbedarf der Fachhochschule unter anderem infolge des Semesterbeginns stehen die dortigen Räume für die KAS nur noch bis zum 27. März zur Verfügung. Schuldezernentin Dr. Agnes Klein betont, der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler werde höchste Priorität eingeräumt: „Ich will durch Bestätigung der Gutachter sicher gehen, dass bei der Frage der Rückkehr der Schule in ihr Gebäude sowohl was die Statik des Gebäudes angeht, als auch was die Tragfähigkeit des Untergrundes angeht der Sicherheit Vorrang gegeben wird. Genau gleiches gilt selbstverständlich für die Schule für Sehbehinderte des LVR.“

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat für die genannten Schulen je zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Zum einen soll die Statik der Gebäude untersucht werden, zum anderen durch weitere zwei geotechnische Untersuchungen eventuelle standsicherheitsgefährdende Veränderungen im Baugrund sicher ausgeschlossen werden. Nun liegen die von Sachverständigen bestätigten Gutachten zur Statik und zum Baugrund vor. Danach konnten „mit den geotechnischen Untersuchungen zum Untersuchungszeitpunkt keine Abweichungen von den im Stadtgebiet üblicherweise anzutreffenden Bodenverhältnissen und damit keine standsicherheitsgefährdenden Veränderungen im Baugrund der untersuchten Schulgebäude festgestellt werden“.

Auch der staatlich anerkannte Sachverständige bestätigt diese Schlussfolgerungen. „Die Tragfähigkeit des Bodens an den untersuchten Stellen entspricht der im Kölner Innenstadtbereich zu erwartenden Tragfähigkeit“. Seitens des geologischen Sachverständigen wurde empfohlen „ein Setzungsmessprogramm zu installieren, das es erlaubt, Bewegungen des Untergrundes sowohl im Bereich der Schule wie auch näher zum Schadensherd zeitnah festzustellen, um durch Auswertung dieser Ergebnisse dann womöglich zusätzliche Sicherungsmaßnahmen einleiten zu können“. Die Installation eines solchen Messverfahrens wurde in der heutigen Sitzung des Koordinierungsstabes veranlasst, es wird mit den durch die Berufsfeuerwehr veranlassten ständigen Messungen koordiniert.

Der Prüfstatiker hat alle Gebäude der Schulen begangen und anhand der Unterlagen deren Standsicherheit begutachtet. Zur laufenden Beobachtung der vorhandenen Risse wird die Anbringung von Gipsmarken empfohlen. Der Statiker kommt zu dem Ergebnis, dass keine die Standsicherheit beeinträchtigenden Schäden festgestellt werden konnten. Seine Ergebnisse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Baugrunduntersuchungen positiv ausfallen. Auch der Statiker empfiehlt, „die Gebäude in die bereits laufenden Messprüfungen einzubeziehen und Absenkungen oder Verschiebungen messtechnisch zu protokollieren“. Für einen Zeitraum von drei Monaten werden weitere Überprüfungen durch Statiker angeregt. Der staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit bestätigt die getroffenen Feststellungen und Empfehlungen. Auch diesen Empfehlungen wird die Verwaltung folgen.

„Unter der Prämisse der Empfehlungen der Gutachter und deren Untersuchungsergebnissen zeichnet sich erfreulicherweise ab, dass wir beiden Schulen die Rückkehr in ihr Schulgebäude empfehlen können“, so Dr. Agnes Klein. Damit kann die provisorische Auslagerung der KAS in die Fachhochschule beendet werden. Klein dankt nochmals für die Hilfsbereitschaft der Fachhochschule. Auch nach der Rückkehr der KAS besteht das Angebot der psychologischen Betreuung für Schüler und Lehrer durch den schulpsychologischen Dienst weiterhin.  

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