Arbeitgeber sollen den Entlastungsbetrag für das ganze Jahr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Ab 2012 können Eltern zudem Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Es macht dann keinen Unterschied mehr, ob die Kosten beruflich oder privat bedingt sind. Damit ist eine Entlastung von 60 Millionen Euro verbunden. Die jetzige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern für die Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen entfällt ebenfalls ab dem Jahr 2012. Einkommensschwächere Familien können auch bei einem Hinzuverdienst des Kindes von über 8.004 Euro weiterhin Kindergeld beziehen.

Wer abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, um zur Arbeit zu kommen, muss dies ab dem Jahr 2012 nicht mehr täglich nachweisen, sondern lediglich für das Gesamtjahr. Nicht unternehmerisch tätige Bürger können ab dem kommenden Jahr wählen, ihre Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben.

Davon profitieren insbesondere Steuerpflichtige, die über die Jahre gleich bleibende oder dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte haben. Wer Rückzahlungen erwartet, kann weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben.

Noch in dieser Legislaturperiode sollen elektronisch vorausgefüllte Steuererklärungen das Verfahren und Ausfüllen vereinfachen. Soweit Daten der Finanzverwaltung vorliegen, füllt sie diese automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung aus. Ziel sei es, für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess elektronische Verfahren anzubieten, so ein Regierungssprecher.

[dts]