Einer Geschäftsstellenbediensteten, die im Zeitraum von 2003 bis zur Entdeckung der Missstände im Dezember 2008 zahlreiche Akten nicht ordnungsgemäß oder gar nicht mehr bearbeitet hatte, werden "eine Vielzahl von Bearbeitungsmängeln mit zum Teil außerordentlich gravierenden Folgen" vorgeworfen. Gegen sie hat der kommissarische Mönchengladbacher Behördenleiter ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Mit diesem Verfahren wird der Generalstaatsanwalt eine andere Staatsanwaltschaft beauftragen.

Zudem werden die Umstände um das "Liegenlassen" von Akten in Disziplinarverfahren aufgeklärt. Im Zuge der Ermittlungen soll auch untersucht werden, ob die Kontrollen ausreichten oder ob schon zu einem früheren Zeitpunkt weitere Maßnahmen geboten waren. In Zusammenhang mit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf angeordneten Freilassung eines mutmaßlichen Sexualstraftäters aus der Untersuchungshaft hat der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Oberlandesgericht hatte eine unangemessen lange Dauer des Ermittlungsverfahrens in Zusammenhang mit einem Gutachten über die Schuldfähigkeit des Beschuldigten gerügt.

"Der Bericht zeigt, dass es sich bei den Vorgängen in Mönchengladbach um schwer wiegende persönliche und organisatorische Versäumnisse handelt", erklärte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter gestern in Düsseldorf.

[ag]