Report-k.de: Sehr geehrter Herr Breuer, der Frühling ist auch in Köln angekommen. Was raten Sie Radfahrern in dieser Zeit?
Wilfried Breuer, Kommissariatsleiter Prävention der Kölner Polizei: Die Kölner Polizei rät allen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, sich vorbildlich als Verkehrsteilnehmer zu verhalten, Verkehrsvorschriften zu beachten und Rücksicht auf Andere zu nehmen. Im innerstädtischen Tür-zu-Tür-Verkehr ist das Fahrrad auf einer Strecke bis zu fünf Kilometern schneller als der Kfz-Verkehr. Es tritt selbst dann bei der Benutzung des Fahrrades eine Zeitersparnis ein, wenn mit dem Fahrrad grundlegende Verkehrsregeln, wie z.B. das Rechtsfahrgebot oder das Rotlicht der Ampel, akzeptiert werden.

Können wir Kölner unser Rad einfach wieder aus dem Keller holen oder sollten wir es zunächst in einer Werkstatt überprüfen lassen? Was kostet ein solcher Check?
Der Frühling ist die beste Gelegenheit für einen Fahrrad-Check, der von vielen Fahrradfachgeschäften angeboten wird. Bereits ab rund 25 Euro, was deutlich weniger als der Preis für eine Tankfüllung ist, lässt sich ein Fahrrad komplett überprüfen und gegebenenfalls verkehrssicher reparieren.

Gibt es in diesem Frühjahr neue gesetzliche Regelungen für den Radverkehr?
Für viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind Pedelecs noch recht unbekannt. Diese Fahrzeuge mit Elektromotor-Unterstützung sind rechtlich Fahrrädern gleichgestellt, wenn sie über keine Anfahrhilfe verfügen. Sie unterstützen die Fahrerin oder den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten und sind damit schneller als viele Alltagsradler. Da viele Radwege für ein Geschwindigkeitsniveau bis ca. 15 km/h ausgelegt sind, ist bei der Benutzung von Pedelecs besondere Vorsicht geboten. Wichtig ist im Zusammenhang dieser Frage nochmals der Hinweis auf § 23 (1a) StVO, der das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt verbietet. Obwohl diese Vorschrift nicht neu und somit den meisten Radlern bekannt ist, halten sich dennoch viele nicht an dieses Verbot und gefährden dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer. Ein Verstoß gegen § 21 (1a) wird mit 25 Euro Verwarngeld geahndet.

Welche Regeln sollten jedem Radler immer präsent sein?
Auf der Internetseite www.velo2010.de/10-goldene-regeln sind zehn goldene Regeln zu finden, deren Berücksichtigung besonders wichtig ist. Wenn diese Regeln als Grundwissen berücksichtigt werden, sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sicher unterwegs. Allerdings sollte vor dem Fahrradfahren auf Alkoholkonsum verzichtet werden, da besonders bei alkoholbedingten Fahrradunfällen schwere Kopfverletzungen  sehr häufig vorkommen.

Auf was sollten Fahrradfahrer im Kölner Straßenverkehr besonders achten?
Besonders an Kreuzungen / Einmündungen, Grundstücksein- und Ausfahrten sowie im Bereich von Ein- und Ausfahrten von Parkhäusern kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrrad- und Auto-Nutzern. Hier gilt es, besonders aufmerksam zu sein, da es an diesen Stellen häufig zu unklaren Verkehrssituationen durch fehlende Sichtbeziehungen untereinander kommt.

Was raten Sie den Fahrradfahrern: Sollte man auch im Frühling Helm und Warnweste tragen?
Obwohl ein Fahrradhelm keinen Verkehrsunfall verhindert, kann er gravierende Kopfverletzungen vermeiden oder sogar Menschenleben retten. Hierbei ist zu berücksichtigen, da es viel wichtiger ist, einen intakten und sehr gut angepassten Helm zu verwenden, als ein besonders kostspieliges Modell zu wählen. Bereits  preiswerte Fahrradhelme verfügen über wichtige Prüfzeichen und genügen den Mindestanforderungen. Besonders in der Dunkelheit haben sich reflektierende Materialen gegenüber z.B. heller Kleidung bewährt. Helle Kleidung wird nicht annähernd so deutlich wahrgenommen wie reflektierende Hosenbänder oder reflektierende Speichen-Stäbchen, die deshalb besonders wirkungsvoll sind, weil das reflektierte Streulicht der Pkw-Scheinwerfer in Bodennähe besonders gut wahrgenommen wird. „Sehen und Gesehenwerden“ ist somit für alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer überlebenswichtig.

Was gilt es beim Kauf eines Helms zu beachten?
Wenn Sie nicht genau wissen, wie ein Fahrradhelm passgenau auf ihren Kopf eingestellt wird, lassen Sie sich in einem Fahrradfachgeschäft beraten. Dort stellt man Ihnen die Gurtlänge des Helmes genau ein. Bitte achten Sie bei Kinderhelmen ebenfalls auf diese Punkte, und kontrollieren Sie wenigstens einmal im Monat die Einstellung der Gurte, da sie im Alltagsgebrauch häufig zu locker sind.

Wir wünschen allen Kölnern viel Freude beim Fahrradfahren; die sicher noch gesteigert werden kann, wenn sie das Fahrrad als ein ebenso vollwertiges Fahrzeug akzeptieren, wie es beim Kfz der Fall ist.

Herr Breuer, wir danken Ihnen für das Interview

Cornelia Schlößer für report-k.de/ Kölns Internetzeitung