Das Pressefoto der Duisburger Polizei zeigt den Unfallwagen und den Baum. | Foto: Polizei Duisburg

Köln | Die Polizei NRW ist bekannt und berüchtigt für ihre Stilblüten, die sie in ihren Mitteilungen an die Öffentlichkeit zum Besten gibt. Dieses Mal landete die Polizei Duisburg einen echten Treffer mit der Überschrift: „Baerl: Autofahrer kollidiert mit einem Baum und bleibt unverletzt“.

Sprachliche Verwirrtheiten

Ist das nicht herrlich. Da kollidiert der Autofahrer mit dem Baum. Aber könnte der nicht nur dann mit dem Baum kollidieren, wenn er ein zu Fuß Gehender wäre? Oder setzte der Mann seine Blechkiste gegen einen Baum und blieb bei diesem Vorgang unverletzt? Da scheint eine Menge Verwirrung in der polizeilichen Schreibstube zu herrschen, bei der Frage: Mann, also Autofahrer gegen Baum oder Auto gegen Baum mit Mensch männlich als Autofahrer. Denn es geht in dem Fall um „Verwirrtheit“ und Erklärungsnöte, die werfen die Beamten dem Fahrer des Wagens vor, der gegen einen Baum prallte. Ach ja, leider können wir nicht den Baum fragen, wie der das alles findet.

Die nüchternen Fakten

Ein 37-jähriger Autofahrer wurde von Beamten der Polizei Duisburg um 7 Uhr morgens am Freitag auf einem Schotterplatz an der Grafschafter Straße angetroffen. Der Wagen zeigte Unfallspuren an der rechten, also der Beifahrerseite und die Airbags hatten dort ausgelöst. Die vordere Stoßstange des Fahrzeugs abgerissen.

Die Beamten baten den Mann zum Alkohol- und Drogentest. Der machte freiwillig mit, da dieser negativ ausfiel. Die Beamten sprechen davon, dass der Mann die Zerstörungen an seinem Pkw nicht erklären konnte. Er habe einen insgesamt verwirrten Eindruck auf die Polizisten gemacht. Diese machen jetzt Meldung ans Straßenverkehrsamt und zweifeln dessen Fähigkeit an, im Straßenverkehr ein Kfz zu führen.

Die Beamten fanden auf dem Schotterplatz zudem mehrere kreisrunde Spuren vor, die darauf hindeuten könnten, dass auf dem Platz mit einem Pkw „gedriftet“ wurde.