Köln, 25.11.2007, 22:30 Uhr > Die Industrie- und Handelskammer zu Köln [IHK] fordert, dass der Flughafen Köln/Bonn mehrheitlich in öffentlicher Hand bleiben soll. Eine private Minderheitsbeteiligung begrüßt die IHK. In die öffentliche Diskussion über die Eigentümerstruktur des Flughafens Köln/Bonn mischt sich die IHK Köln mit fünf Forderungen ein.

Diese sind im Original:

1. Die jahrelange Kontroverse zwischen dem Bund und dem Flughafen Köln/Bonn über die Erbpacht für das Flughafengelände muss endlich geklärt werden. Ziel muss dabei sein, dem Flughafen baldmöglichst den Erwerb seines Betriebsgrundstückes zu ermöglichen.

2. Hierfür muss die vom Bund gewünschte Veräußerung seines Gesellschaftsanteils ermöglicht werden. Für die neue Gesellschaftsstruktur ist entscheidend, dass die Mehrheit der Gesellschaftsanteile in öffentlicher Hand bleiben; nur so wird der regional- und verkehrspolitischen Bedeutung dieser wichtigen Verkehrsinfrastruktur ausreichend Rechnung zu tragen sein.

3. Die IHK Köln ist der Auffassung, dass das Land NRW langfristig seinen Anteil am Flughafen behalten und sich damit zur landespolitischen Bedeutung des Flughafens Köln/Bonn bekennen sollte. Wichtig ist, dass bei der neuen Gesellschaftsstruktur die Anteilsmehrheit nur eines Gesellschafters ausgeschlossen werden muss. Nur so kann verlässlich verhindert werden, dass – am Ende wechselnde – politische Konstellationen beim Mehrheitsgesellschafter maßgeblich die Geschäftspolitik des Flughafens beeinflussen.

4. Private Minderheitsgesellschafter sind der IHK Köln für die Absicherung der unternehmerischen Ausrichtung des Flughafens grundsätzlich willkommen. Entscheidend wird sein, welche Ziele sie mit diesem Engagement verfolgen.

5. Auf der Basis dieser Grundsätze wird mittelfristig zu entscheiden sein, welche strategische Ausrichtung der Flughafen Köln/Bonn im Luftverkehrsmarkt zum optimalen Nutzen der Region Köln/Bonn sowie des Landes Nordrhein-Westfalen einnehmen soll.

[ag; Quelle: IHK]