Köln, 25.11.2007, 22:30 Uhr > Die Industrie- und Handelskammer zu Köln [IHK] fordert, dass der Flughafen Köln/Bonn mehrheitlich in öffentlicher Hand bleiben soll. Eine private Minderheitsbeteiligung begrüßt die IHK. In die öffentliche Diskussion über die Eigentümerstruktur des Flughafens Köln/Bonn mischt sich die IHK Köln mit fünf Forderungen ein.
Diese sind im Original:
1. Die jahrelange Kontroverse zwischen dem Bund und dem Flughafen Köln/Bonn über die Erbpacht für das Flughafengelände muss endlich geklärt werden. Ziel muss dabei sein, dem Flughafen baldmöglichst den Erwerb seines Betriebsgrundstückes zu ermöglichen.
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2. Hierfür muss die vom Bund gewünschte Veräußerung seines Gesellschaftsanteils ermöglicht werden. Für die neue Gesellschaftsstruktur ist entscheidend, dass die Mehrheit der Gesellschaftsanteile in öffentlicher Hand bleiben; nur so wird der regional- und verkehrspolitischen Bedeutung dieser wichtigen Verkehrsinfrastruktur ausreichend Rechnung zu tragen sein.
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3. Die IHK Köln ist der Auffassung, dass das Land NRW langfristig seinen Anteil am Flughafen behalten und sich damit zur landespolitischen Bedeutung des Flughafens Köln/Bonn bekennen sollte. Wichtig ist, dass bei der neuen Gesellschaftsstruktur die Anteilsmehrheit nur eines Gesellschafters ausgeschlossen werden muss. Nur so kann verlässlich verhindert werden, dass – am Ende wechselnde – politische Konstellationen beim Mehrheitsgesellschafter maßgeblich die Geschäftspolitik des Flughafens beeinflussen.
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4. Private Minderheitsgesellschafter sind der IHK Köln für die Absicherung der unternehmerischen Ausrichtung des Flughafens grundsätzlich willkommen. Entscheidend wird sein, welche Ziele sie mit diesem Engagement verfolgen.
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5. Auf der Basis dieser Grundsätze wird mittelfristig zu entscheiden sein, welche strategische Ausrichtung der Flughafen Köln/Bonn im Luftverkehrsmarkt zum optimalen Nutzen der Region Köln/Bonn sowie des Landes Nordrhein-Westfalen einnehmen soll.
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[ag; Quelle: IHK]