Der 48. Verkehrsgerichtstag in Goslar, bei dem sich Mitte dieser Woche Verkehrsexperten unterschiedlicher Fachrichtungen treffen, wird dem Gesetzgeber wohl empfehlen, neue Regelungen zu finden. Der Präsident des Münchner Verwaltungsgerichts, Harald Geiger, kritisierte, die Gutachten würden "den tatsächlichen Ablauf einer Exploration" meist nicht hergeben. Er forderte eine "technische Aufzeichnung des Gespräches", bestenfalls durch Videoaufnahmen. Dies mache "die Sache für uns Richter nachvollziehbar und für die Betroffenen auch". Professor Lothar Schmidt-Atzert vom Institut für Psychologie der Philipps Universität Marburg bekräftigte, Ton- oder Videoaufnahmen steigerten die Qualität der Gutachten. "Denn dann muss ein solches Gutachten hieb- und stichfest sein", sagte er. Die Aufnahmen seien "eine Motivation für den Psychologen, besonders sorgfältig zu arbeiten". Mehr als 100.000 Verkehrssünder absolvieren jedes Jahr die Medizinisch-psychologische Untersuchung. Lediglich die Hälfte der Probanden besteht den Test auf Anhieb.

[dts]