Björn Höcke am 26. Juni 2024. | Foto: via dts nachrichtenagentur

Halle (Saale) | Der zweite Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke in Halle (Saale) wegen Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ geht in die Verlängerung. Der Vorsitzende Richter setzte am Mittwoch einen weiteren Verhandlungstag für Montag an.

Zur Begründung wurden die zahlreichen Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung angeführt. Um diese zu beraten, benötige das Gericht mehr Zeit. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage für das Verfahren angesetzt gewesen. Jetzt soll es erst nach dem AfD-Bundesparteitag weitergehen, der am Wochenende in Essen stattfindet. Ob am Montag auch ein Urteil fällt, ist noch unklar.

Gleich zu Beginn des zweiten Prozesstages hatte das Gericht zunächst mitgeteilt, dass ein ursprünglich für Mittwoch als Sachverständiger geladener Sachverständiger wieder ausgeladen worden sei, weil dieser sich in der Vergangenheit bereits öffentlich negativ zur AfD geäußert habe. „Das geht einfach nicht“, sagte der Vorsitzende Richter. Im weiteren Verlauf des Tages beantragte die Verteidigung unter anderem ein Sachverständigengutachten zu der SA-Parole. Die Staatsanwaltschaft wollte unterdessen ein neues Video von Höcke als Beweis vorlegen, in dem dieser sich zu einem Umbau der Justiz äußerte.

Höcke war von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung „Alles für Deutschland“ benutzt hatte, die der „Sturmabteilung“ (SA) der Nazis zugeordnet wird. In laufenden Prozess geht es um die Verwendung dieses Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera.

Der Unterschied zum ersten Fall: Höcke soll die umstrittenen drei Worte nicht komplett selbst ausgesprochen, sondern für das Wort „Deutschland“ das Publikum animiert haben, und schließlich baute er die Losung auch nicht rhetorisch in seine Rede ein, sondern plauderte über die bereits laufenden Ermittlungen. Es ist unklar, ob und wie sich diese Umstände auf eine mögliche Strafe auswirken.