Das Symbolbild für Stress

Köln | Systemische Arbeitsüberlastung, sexueller Übergriff oder die Aneignung von Forschungsergebnissen der Mitarbeiter – Machtmissbrauch an Universitäten kann viele Facetten haben. Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wollen ihre Studierenden und Mitarbeiter nun besser schützen.

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wollen sich stärker gegen Machtmissbrauch und übergriffiges Verhalten in der Wissenschaft vorgehen: Der Machtmissbrauch an Hochschulen kann von willkürlicher Übertragung von Aufgaben an Mitarbeitende über die systematische Überlastung mit Arbeit bis hin zu sexueller Belästigung und Nötigung reichen. 

Landesrektorenkonferenzen verpflichten sich zu konkreten Maßnahmen

Die drei Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen verständigten sich nun in einer Selbstverpflichtung auf konkrete Maßnahmen zur Prävention und Sanktion von Machtmissbrauch. Das NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft will die Initiative der Hochschulen mit einer Gesetzesänderung flankieren, um die Rahmenbedingungen gegen Machtmissbrauch weiter zu verbessern. „Unsere Hochschulen müssen sichere Orte sein“, sagte NRW- Wissenschaftsministerin Ina Brandes. „Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, durch die sich ausnahmslos alle Studierenden, alle Forschenden, alle Hochschulangehörigen unseres Landes sicher und respektiert fühlen können.“

Künftig sollen es unter anderem flächendeckende Betreuungsvereinbarungen für Promotionsvorhaben die Rechte und Pflichten von Doktorandinnen und Doktoranden sowie deren Betreuerinnen und Betreuern festschreiben. In Fällen von Machtmissbrauch sollen Opfer und Zeugen ermutigt werden, sich zu melden. Außerdem soll eine hochschulübergreifende, unabhängige Anlaufstelle für Opfer von Machtmissbrauch geschaffen werden. Auch die Beratungsstellen an den einzelnen Hochschulen sollen bekannter werden.

Promotionen sollen künftig durch unterschiedliche Personen betreut werden

Die derzeit diskutierten Eckpunkte der Hochschulgesetznovelle, die kommendes Jahr verabschiedet werden soll, sehen unter anderem vor, dass bei der Promotion der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung in der Regel verpflichtend werden soll. Promotionen sollen künftig durch unterschiedliche Personen betreut und begutachtet werden. „Dadurch werden wir die Möglichkeiten, Macht zu missbrauchen, erheblich einschränken“, sagte Brandes. Prof. Dr. Johannes Wessels, Rektor der Universität Münster und Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten ergänzt: „Machtmissbrauch in der Wissenschaft ist ein gleichermaßen weit verbreitetes wie komplexes Problem“. Das Abhängigkeitsverhältnis ergebe sich insbesondere daraus, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Funktionen, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse bei den Professorinnen und Professoren gebündelt werde.

Das bestehende Arbeits- und Disziplinarrecht trage bei wissenschaftlichem Fehlverhalten den Besonderheiten des Wissenschaftsbereichs nicht immer Rechnung, so das NRW-Wissenschaftsministerium. Es soll daher durch ein Regelwerk flankiert werden, das auf Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis wissenschaftsadäquate Sanktionen bereitstellt.

Auch an der Universität zu Köln waren in diesem Jahr mehrere Vorwürfe von Machtmissbrauch laut geworden. Report-K berichtete:

rs