Wenn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Gefahr von Unternehmens-Insolvenzen wächst, kann dies auch Folgen für Jugendliche haben, die in dem betroffenen Unternehmen ihre Ausbildung machen. Für Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ist klar: „Kein Jugendlicher darf durch die Insolvenz seines Ausbildungsbetriebes in Bodenlose fallen und zum Abbruch seiner Ausbildung gezwungen werden. Wir brauchen sie alle – als Fachkräfte nach der Krise.“ Das sagte der Minister heute. Er habe sich deshalb mit Schulministerin Barbara Sommer und Christiane Schönefeld, Leiterin der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, auf einen Katalog unterschiedlicher Alternativen verständigt. Zunächst soll die Ausbildung nach Möglichkeit in einem anderen Betrieb fortgeführt werden. Wie schon bislang im Ausbildungskonsens vereinbart, werden sich in erster Linie die Kammern, Innungen und Unternehmensverbände engagieren, um bei ihren Mitgliedsunternehmen Betriebe zu finden, die Auszubildende aus Insolvenzunternehmen übernehmen.

"Ausbildungsbonus" für ausbildende Unternehmen
Bei einem drohenden Anstieg der Insolvenzzahlen – so Minister Laumann – könnte das aber schwieriger werden. Unternehmen, die einen solchen Auszubildenden zusätzlich übernehmen, können bei der Agentur für Arbeit den sogenannten „Ausbildungsbonus“ beantragen. Damit werden sie einmalig in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro gefördert. Sollten keine Betriebe gefunden werden, so können die Jugendlichen ihre Ausbildung in einer von den Agenturen für Arbeit geförderten außerbetrieblichen Ausbildung bis zum Ende fortsetzen. Die einzelnen Arbeitsagenturen können ihre bislang geplanten Plätze entsprechend aufstocken. Die Berufsberater und die Arbeitgeber-Services der Agenturen sind zudem aufgefordert, für solche Jugendlichen gezielt Ausbildungsstellen zu akquirieren. Außerdem können die in Nordrhein-Westfalen bestehenden Möglichkeiten genutzt werden, die Ausbildung vollzeitschulisch an Berufskollegs zu beenden und dann mit einer externen Kammerprüfung abzuschließen. Dies richtet sich insbesondere an Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr.

Sollten alle diese Wege nicht zum Ziel führen, gibt es eine Verabredung zwischen Arbeitsministerium und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, dann im Einzelfall gemeinsam zu besonderen Lösungen zu kommen. Von einer Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebes betroffene Jugendliche sollten sich in erster Linie an die zuständigen Kammern wenden. Falls sie dort keinen Erfolg haben, auch an die Berufsberatungsstellen der Agentur für Arbeit.

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