Symbolbild Wasserwaage und Handwerk.

Köln | Die Kölner Handwerkskammer formuliert Kritik am Gesetz zur Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze in NRW. Die Lobbyisten des Handwerks fürchten negative Folgen für ortsansässige Handwerksunternehmen.

Kommunen in NRW können die Hebesätze für gewerblich genutzte Grundstücke unabhängig von den Hebesätzen für Wohnimmobilien erhöhen. Dies steht im neuen NRW-Gesetz zur Grundsteuer.

Dr. Erik Werdel, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, kritisiert dies in einem schriftlichen Statement: „Mit Blick auf die hohen kommunalen Schuldenstände ist es absehbar, dass gerade finanzschwache Kommunen diesen Hebesatz anheben könnten, um ihre Haushalte auszugleichen. Dies würde zu einer erheblichen Mehrbelastung des Handwerks führen. Bereits jetzt ist die Belastung durch hohe Gewerbesteuerhebesätze in Nordrhein-Westfalen stark. Eine Erhöhung der Grundsteuer für Gewerbeimmobilien würde faktisch eine zweite Gewerbesteuer schaffen und den Wirtschaftsstandort weiter schwächen.“

Zudem zeigt sich die Handwerkskammer zu Köln überzeugt davon, dass das neue Gesetz einer nachhaltigen Stadtentwicklung entgegenstehe. Die höheren Steuerbelastungen für gemischt genutzte Grundstücke könnten zur Verdrängung von Gewerbe aus städtischen Gebieten führen. Damit werde die Durchmischung urbaner Quartiere nicht gefördert. Zudem könnte es dazu führen, dass mehr Verkehre entstehen. Dies würde aber gerade die Lebensqualität in den Städten senken und wäre zudem wenig umweltverträglich.

Die Handwerkskammer zu Köln appelliert daher an die Verantwortlichen in Städten und Kommunen weiterhin bei einheitlichen Hebesätzen zu bleiben. Dem Land NRW empfiehlt die Kammer sich andere Bundesländer wie Bayern, Hessen, Niedersachsen oder Hamburg zum Vorbild zu machen.