Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Juni 2010 eine Reform der Rundfunkfinanzierung beschlossen. Demnach wird die Rundfunkgebühr ab 2013 pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben, teilte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), mit. Begründet wurde die Reform damit, dass die technische Entwicklung dazu geführt habe, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel und womöglich sogar verfassungswidrig sei. Die Höhe der neuen Gebühr muss noch festgelegt werden. Das vom Heidelberger Professor Paul Kirchhof erarbeitete Modell war bei allen Parteien, mit Ausnahme der Linken, auf Zustimmung gestoßen. Bislang sind für ein Fernsehgerät monatlich 17,98 Euro fällig, ein Radio kostet 5,76 Euro. Auch für internetfähige Computer und Handys muss bezahlt werden.

Handwerkskammer Köln schlägt Alarm
Die Handwerkskammer zu Köln kritisierte heute die Neuregelung, da jeder Haushalt und jede Betriebsstätte die Gebühren bezahlen müssten – unabhängig vom Einsatz der Geräte. „Es droht eine massive Mehrbelastung gerade kleinerer und mittelgroßer Unternehmen“, befürchten Hans Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer zu Köln, und Hauptgeschäftsführer Dr. Ortwin Weltrich. Das ursprüngliche Ziel, dass die Wirtschaft rund sechs Prozent des Gebührenaufkommens erbringen solle, werde verfehlt. Stattdessen sei mit einer deutlichen Steigerung des Anteils der Wirtschaft zu rechnen. Wollseifer und Welrich fordern eine handwerks- und mittelstandsgerechte Gebührenregelung geben. Diesen Appell richtet die Handwerkskammer zu Köln in einem Brief an den neuen NRW-Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger, an die Vorsitzenden der NRW-Landtagsfraktionen, an den Chef der NRW-Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense sowie an den früheren Kölner Landtagsabgeordneten Marc Jan Eumann, der seit kurzem als Staatssekretär im NRW-Ministerium für Bundesangelegenheiten und Europapolitik auch für Medienpolitik zuständig ist.

Kleine Betriebe sollen befreit werden
Ein Grund für die drohende Mehrbelastung mittelständischer Betriebe sei auch, dass künftig für jedes Firmenfahrzeug pauschal ein Drittel der vollen GEZ-Gebühr fällig sein soll. Wenn zum Beispiel ein Baubetrieb mit zehn Beschäftigten und drei Fahrzeugen auf Radiogeräte im Betriebsgebäude und in den Fahrzeugen verzichte, müsste dieses Unternehmen bisher nur die auf den PC entfallende Grundgebühr von jährlich knapp 70 Euro zahlen. Ab 2013 hingegen wäre eine jährliche GEZ-Gebühr von rund 430 Euro fällig, rechnen Wollseifer und Weltrich vor. Nach Einschätzung der Handwerksorganisationen führt die künftige Staffelung der Gebühr nach Beschäftigungsgröße zu einer Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen. Denn die durchschnittliche Belastung pro Mitarbeiter werde bei Betrieben mit vier Beschäftigten jeweils 43 Euro pro Kopf betragen, bei Betrieben mit 50 Mitarbeitern immerhin noch 17 Euro, aber bei einem Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten nur 4,3 Euro pro Mitarbeiter.

Die Handwerksorganisationen fordern, dass Betriebe mit bis zu sechs Beschäftigten generell von der GEZ-Gebühr freigestellt werden sollten, da in Kleinstbetrieben vielfach bewusst auf Rundfunkgeräte verzichtet werde. Die geplante Neuregelung der Rundfunkgebühren geht von der Annahme aus, dass in privaten Haushalten üblicherweise ein Fernsehgerät zum Einsatz kommt. Eine solche pauschale Vermutung trifft jedoch für einen erheblichen Teil der Handwerksbetriebe nicht zu. Sie wären besonders von der künftigen geräteunabhängigen GEZ-Gebühr betroffen.

[cs, dts]