HGK plant neues Verfahren
„Wir stehen unverändert zu diesem wichtigen Projekt. Wir werden nun versuchen, durch ein neues Verfahren Baurecht herzustellen“, erklärte HGK-Vorstandssprecher Rolf Bender heute. „Das bemängelte, konzentrierte Verfahren hat die Bezirksregierung Köln im Jahre 1999 ausgewählt. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass es sinnvoll ist, für ein einzelnes Bauvorhaben nicht mehrere Genehmigungsverfahren zu betreiben“, betonte Bender. Der Rat der Stadt hatte den Bau eines vierten Hafenbeckens 2007 beschlossen. 2009 hatte das Verwaltungsgericht das konzentrierte Verfahren aus formalrechtlichen Gründen zunächst gestoppt. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht gestern bestätigt.

Das Oberverwaltungsgericht bemängelte in seiner Entscheidung formale Zuständigkeitsfragen der Planfeststellung. Die Notwendigkeit eines Ausbaus beurteilte das Gericht nicht. Die HGK will deshalb ein neues Verfahren auf den Weg bringen, das den Bedenken der Gerichte Rechnung trägt. Der geplanten Bürgerbefragung sieht Bender optimistisch entgegen.

Aktualisiert um 14:10 Uhr
FDP: Ratsbeschluss zum Hafenausbau politisch begraben
"Der gestrige Tag ist ein guter Tag für Köln und ein großer Erfolg für alle Hafenausbaugegner. Für die Befürworter ist dies eine schallende Ohrfeige und eine Niederlage. Wirtschaftlich ist dieses Projekt schon immer sinnlos gewesen, da ausreichend Kapazitäten im Niehler Hafen vorhanden und regionale Kooperationspotentiale nicht ausgeschöpft sind. Diese Rahmenbedingen werden auch durch eine teure und aussichtslose Bürgerbefragung nicht besser. Daher ist der Ratsbeschluss zum Ausbau des Godorfer Hafens von 2007 nun politisch zu begraben. Wir fordern das geplante Logistikkonzept für Köln zügig anzugehen und zu einem Logistik Masterplan zu erweitern. Die Beteiligung der Kölninnen und Kölner im Rahmen des Masterplans zur Entwicklung der Innenstadt war vorbildlich. Auch in einem Logistik Masterplan könnten alle Interessengruppen in einem moderierten Planungsprozess an der Entwicklung beteiligt werden. So könnte eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung erreichtwerden und der Zukunftsstandort Köln nachhaltig und zukunftsorientiert entwickelt werden", erklärten Andreas Feld, Vorsitzender des FDP-Stadtbezirksverbands Süd/Rodenkirchen, und Ralph Sterck, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln.
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Kölner Grüne: „Großer Erfolg für alle Ausbaugegner“
„Das ist ein großer Erfolg für alle Ausbaugegner. Allerdings ist durch das Urteil auch präzise geklärt, welche rechtlichen Bedingungen erfüllt werden müssen, um neues Planungsrecht für den Hafenausbau zu erlangen. Der Hafenausbau ist damit keineswegs vom Tisch. Vielmehr würde die SPD/CDU-Ratsmehrheit die Verwaltung und die HGK AG auf Basis der vom OVG dargelegten rechtlichen Hinweise umgehend ermächtigen, neue planrechtliche Verfahren zu starten. Durch den Ratsbeschluss vom 1.3. zur Durchführung einer Einwohnerbefragung ist dies gestoppt“, erklärt Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer der GRÜNEN im Rat.

„Mit der vom Kölner Rat mit der Mehrheit von SPD, GRÜNE und LINKE beschlossenen Einwohnerbefragung über den umstrittenen Hafenausbau besteht nun die große Chance, den seit über 23 Jahren bestehenden heftigen Konflikt zu entscheiden. Da SPD und OB Roters als Ausbaubefürworter im Rat eine freiwillige Selbstbindung an das Befragungsergebnis eingegangen sind, würde im Falle des Erfolgs der Ausbaugegner das Projekt endgültig beerdigt.“, so Frank abschließend.
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Aktionsgemeinschaft Contra Ausbau Godorfer Hafen: Ausbaubeschluss ist tot
Mit dem Urteil ist auch der Ausbaubeschluss des Kölner Rates von 2007 politisch tot, befindet die Aktionsgemeinschaft Contra Ausbau Godorfer Hafen. Das habe auch für die geplante Bürgerbefraung eine Bedeutung. Denn schließlich solle danach der Ratsbeschluss gelten, sollte das Quorum von zehn Prozent nicht erreicht werden. Die Ausbaupläne seien entgegen der Behauptung der HGK nicht  lediglich aus formalen Gründen rechtswidrig, erklärte die Aktionsgemeinschaft. Man hätte vielmehr das Planungsverfahren der Bezirksregierung übertragen und versucht den Ausbau allein mit einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss durchzuführen, um eine umfangreichere Bürgerbeteiligung und eine öffentliche Diskussion möglichst zu verhindern. Der Richter des Verwaltungsgerichtes Köln hätte folgerichtig in der Anhörung darauf hingewiesen, dass man auf diese Art auch einen Hafen planen könne und dann im Hafen ein Atomkraftwerk nach Wasserhaushaltsgesetz und nicht nach dem Atomgesetz bauen könne. Auch der Hochwasserschutz sollte reduziert werden. Das Ende dieser rechtswidrigen und bürgerfeindlichen Planungen sei ein guter Tag für Köln und seine Bürger.


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