Die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln [AZ: 4 K 1670/08]:
Nach Auffassung der Richter verstößt das Bürgerbegehren in mehreren Punkten gegen die Gemeindeordnung. So fehle es an der erforderlichen abschließenden Sachentscheidung. Ein Erfolg des Bürgerbegehrens habe nur zur Folge, dass der Beschluss des Rates aus dem August 2007 aufgehoben werde. In diesem Beschluss hatte sich der Rat für den Ausbau des Godorfer Hafens ausgesprochen. Ob und welche Haltung der Rat in dieser Frage künftig einnehme, bleibe auch bei Erfolg des Bürgerbegehrens offen. Außerdem sei das Bürgerbegehren nach der Gemeindeordnung unzulässig, weil es mit dem Hafenausbau ein Vorhaben betreffe, über das in einem Planfeststellungsverfahren zu entscheiden sei. Ob das Bürgerbegehren darüber hinaus auch „irreführend“ sei, da es den – unzutreffenden – Eindruck erwecke, der Ausbau des Hafens werde bereits durch seinen Erfolg verhindert, könne offen bleiben. Gegen die Entscheidung ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

IHK Köln begrüßt das Urteil
"Das war jetzt hoffentlich die letzte Hürde auf dem Weg zum Bau des neuen Hafenbeckens in Köln-Godorf", zeigte sich Dr. Herbert Ferger, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Köln, erfreut nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Oktober zum Ausbau des Godorfer Hafens. "Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass das Verfahren nach den geltenden demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen in Deutschland abgelaufen und weder sachlich noch juristisch anzuzweifeln ist. Jetzt kehrt hoffentlich Ruhe auch unter den politischen Entscheidungsträgern ein." Ferger bezeichnete erneut den Ausbau des Godorfer Hafens als zwingend nötig.

Jörg Frank, MdR., von den Kölner Grünen, die die Bürgerinitiativen stark unterstützen, geht davon aus, dass die Bürgerinitiativen beschließen werden in Revision zu gehen, die ja zulässig ist. Solche Verfahren gingen immer über mehrere Instanzen, da darf man sich nach seiner Meinung nicht von der ersten Instanz bange machen lassen. Man werde sich jetzt mit den Anwälten und Bürgerinitiativen zusammensetzen, immerhin hat man vier Wochen Zeit, und beraten wie es weitergeht. Die Begründung der Richter, vor allem dass der Ratsbeschluss nicht mehr umkehrbar sei, kann Frank nicht nachvollziehen, denn schließlich sei der Hafen noch nicht gebaut und vor 2010 wird seiner Auffassung nach in der Sürther Aue auch noch nichts passieren. Und ein Ratsbschluss kann immer durch einen neuen Ratsbeschluss aufgehoben, oder ergänzt werden.

Andi Goral für report-k.de / Kölns Internetzeitung