Ab dem 1. Januar 2009 sind demnach folgende Rundfunkgebühren zu entrichten:
monatlich
Radio 5,76 EUR
Fernsehgerät 17,98 EUR
Radio und Fernsehgerät 17,98 EUR
für 3 Monate
Radio 17,28 EUR
Fernsehgerät 53,94 EUR
Radio und Fernsehgerät 53,94 EUR
Wenn kein Radio und/oder Fernsehgerät vorhanden ist, ist für ein so genanntes neuartiges Rundfunkgerät weiterhin nur die Grundgebühr zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2008 ist dies eine monatliche Gebühr von 5,76 EUR.
Wer seine Gebühren durch einen Dauerauftrag zahlt, muss selbst tätig werden und bei seinem Geldinstitut den Auftrag auf die geänderte Gebührenhöhe umstellen.
Rundfunkteilnehmer, die als Einzelüberweiser oder per Lastschriftzahler die Gebühren zahlen, müssen keine Änderung bei ihrem Geldinstitut veranlassen.
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[ots]