Ab dem 1. Januar 2009 sind demnach folgende Rundfunkgebühren zu entrichten:

                                        monatlich
Radio                                  5,76 EUR
Fernsehgerät                        17,98 EUR
Radio und Fernsehgerät          17,98 EUR
                                      
                                        für 3 Monate
Radio                                  17,28 EUR
Fernsehgerät                        53,94 EUR
Radio und Fernsehgerät          53,94 EUR

Wenn kein Radio und/oder Fernsehgerät vorhanden ist, ist für ein so genanntes neuartiges Rundfunkgerät weiterhin nur die Grundgebühr zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2008 ist dies eine monatliche Gebühr von 5,76 EUR.

Wer seine Gebühren durch einen Dauerauftrag zahlt, muss selbst tätig werden und bei seinem Geldinstitut den Auftrag auf die geänderte Gebührenhöhe umstellen.

Rundfunkteilnehmer, die als Einzelüberweiser oder per Lastschriftzahler die Gebühren zahlen, müssen keine Änderung bei ihrem Geldinstitut veranlassen.

[ots]